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12.11.25

Alte Kaminöfen weiter betreiben – Fristen & Ausnahmen

Alte Kaminöfen weiter betreiben: Fristen & Ausnahmen 2026
Alte Kaminöfen weiter betreiben: Fristen & Ausnahmen 2026 | kamdi24
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Alte Kaminöfen weiter betreiben – Fristen & Ausnahmen

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Ende 2024 ist die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) abgelaufen. Doch nicht jeder alte Kaminofen muss sofort stillgelegt werden. Erfahren Sie, welche Ausnahmen gelten, wann Bestandsschutz greift und ob sich Nachrüstung oder Austausch eher lohnt.

12.11.25 | von kamdi24 Redaktion

BImSchV-Fristen im Überblick: Was gilt seit 2025?

Die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) regelt die zulässigen Emissionswerte für kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Deutschland – also auch für Ihren Kaminofen. Ziel der Verordnung ist es, die Luftqualität in Wohngebieten zu verbessern und den Ausstoß von Feinstaub sowie Kohlenmonoxid deutlich zu senken.

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Kaminöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 nur noch betrieben werden, wenn sie die folgenden Grenzwerte einhalten:

Feinstaub: maximal 0,15 g/m³
Kohlenmonoxid (CO): maximal 4 g/m³

Öfen, die diese Werte nicht nachweisen können, müssen entweder nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie im kamdi24-Technikratgeber zur BImSchV.

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Welche Öfen sind betroffen?

Betroffen von der letzten Übergangsstufe der BImSchV sind Einzelraumfeuerungsanlagen – also Kaminöfen, Kamineinsätze und Kachelöfen – deren Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 liegt. Laut dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks sind bundesweit rund 1,9 Millionen Holzöfen betroffen, die die seit 2025 geltenden Grenzwerte nicht einhalten können.

Entscheidend ist das Datum auf dem Typenschild Ihres Ofens – nicht das Kaufdatum. Ist kein Typenschild mehr vorhanden, kann Ihr Bezirksschornsteinfegermeister anhand des Kehrbuchs oder durch eine Einstufungsmessung weiterhelfen. Auch die Gerätedatenbank des HKI Cert liefert wertvolle Informationen.

Alle Einzelraumfeuerstätten, die nach dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, erfüllen bereits die verschärften Grenzwerte und sind nicht von der Austauschpflicht betroffen. Gleiches gilt für Kaminöfen, deren Hersteller nachweisen kann, dass die Werte der 1. BImSchV eingehalten werden.

Übergangsfristen der BImSchV im Überblick

Typprüfung / Errichtung Frist abgelaufen Status
Bis einschließlich 31.12.1974 31.12.2014 Austausch/Nachrüstung längst fällig
01.01.1975 – 31.12.1984 31.12.2017 Austausch/Nachrüstung längst fällig
01.01.1985 – 31.12.1994 31.12.2020 Austausch/Nachrüstung längst fällig
01.01.1995 – 21.03.2010 31.12.2024 Letzte Frist abgelaufen
Ab 22.03.2010 Erfüllt Stufe 2, kein Handlungsbedarf

Nicht alle alten Kaminöfen müssen vom Netz – für zahlreiche Feuerstätten gelten dauerhafte Ausnahmen. Entscheidend ist der Blick aufs Typenschild und das Gespräch mit Ihrem Schornsteinfeger.

Bestandsschutz & Ausnahmen: Welche Öfen dürfen bleiben?

Die BImSchV sieht für bestimmte Feuerstätten einen dauerhaften Bestandsschutz vor. Folgende Anlagen sind von der Austauschpflicht ausgenommen – unabhängig davon, wie alt sie sind:

Historische Öfen (vor 1950): Feuerstätten, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und sich noch am Originalstandort befinden, genießen unbegrenzten Bestandsschutz.

Alleinige Heizquelle: Ist der Kaminofen die einzige Heizung einer Wohneinheit, fällt er nicht unter die Austauschpflicht. Hier ist der Gesetzgeber kulant, um die Grundversorgung sicherzustellen.

Handwerklich gesetzte Grundöfen und Kachelöfen: Fest eingemauerte Kachel- und Grundöfen mit individuell gesetztem Feuerraum sind von der Regelung ausgenommen, da eine Nachrüstung bei diesen Bauarten technisch kaum möglich und wirtschaftlich nicht zumutbar wäre.

Offene Kamine bei gelegentlicher Nutzung: Ein offener Kamin darf weiterhin betrieben werden, sofern er maximal an 8 Tagen im Monat für jeweils höchstens 5 Stunden genutzt wird. Als regelmäßige Raumheizung ist ein offener Kamin jedoch nicht zugelassen. Mehr zu verschiedenen Ofentypen und deren Unterschiede erfahren Sie in unserem Vergleich: Kachelofen vs. Kaminofen vs. Specksteinofen.

Küchenherde und Backöfen unter 15 kW: Nicht gewerblich genutzte Holzherde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt sind ebenfalls ausgenommen.

Badeöfen: Auch klassische Badezimmeröfen genießen weiterhin Bestandsschutz.

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Nachrüstung oder Austausch – was lohnt sich mehr?

Ist Ihr Kaminofen von der Austauschpflicht betroffen, stehen Ihnen zwei Wege offen: die Nachrüstung mit einem Feinstaubfilter oder der Austausch gegen ein modernes Gerät.

Nachrüstung mit Feinstaubfilter: Elektrostatische Staubabscheider können im Ofenrohr, im Schornsteinzug oder auf dem Schornsteinkopf installiert werden. Sie reduzieren Feinstaub um bis zu 30 % und CO-Emissionen um über 50 %. Allerdings sind die Anschaffungskosten hoch (ab ca. 1.000 €), und es fallen regelmäßige Wartungskosten an. Zudem bleibt der alte Ofen technisch veraltet und arbeitet ineffizient.

Austausch gegen neuen Kaminofen: Moderne Kaminöfen im kamdi24-Shop erfüllen die strenge BImSchV Stufe 2 sowie die EU-Ökodesign-Richtlinie. Sie arbeiten deutlich effizienter, verbrauchen weniger Brennstoff und stoßen einen Bruchteil der Emissionen älterer Modelle aus. Der Austausch lohnt sich in den meisten Fällen wirtschaftlich, da Sie langfristig Heizkosten sparen und rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Vergleich: Nachrüstung vs. Neukauf

Kriterium Nachrüstung (Filter) Neuer Kaminofen
Kosten ab ca. 1.000 € ab ca. 800 €
Emissionsreduktion Feinstaub −30 %, CO −50 % Erfüllt BImSchV Stufe 2 + Ökodesign
Wirkungsgrad Bleibt wie Altgerät (50–70 %) 80–90 %
Brennstoffverbrauch Unverändert hoch Deutlich geringer
Wartungsaufwand Hoch (Filterreinigung/-tausch) Normal (jährliche Kontrolle)
Zukunftssicherheit Begrenzt Langfristig gesichert

In den meisten Fällen rechnet sich der Kauf eines modernen Kaminofens mehr als die Nachrüstung eines Altgeräts – sowohl finanziell als auch in Sachen Komfort und Umweltschutz.

Die Rolle des Schornsteinfegers

Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister ist die zentrale Anlaufstelle bei allen Fragen rund um die BImSchV. Er prüft im Rahmen der Feuerstättenschau, ob Ihr Ofen die geltenden Grenzwerte einhält, und informiert Sie rechtzeitig über anstehende Fristen.

Ist kein Typenschild vorhanden, kann der Schornsteinfeger eine Einstufungsmessung vor Ort durchführen, um festzustellen, ob die Werte von 0,15 g/m³ Feinstaub und 4 g/m³ CO eingehalten werden. Alternativ reicht häufig eine Leistungserklärung des Herstellers als Nachweis.

Achtung: Bei Nichteinhaltung der Emissionsvorgaben drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €. Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrem Schornsteinfeger, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Feuerstätte die aktuellen Anforderungen erfüllt. Informationen zur korrekten Aufstellung eines neuen Ofens finden Sie in unserem Beitrag Kaminofen selber aufstellen: Anleitung & Tipps.

Neuer Ofen nach BImSchV Stufe 2: Darauf sollten Sie achten

Wenn Sie sich für einen neuen Kaminofen entscheiden, achten Sie darauf, dass das Gerät die BImSchV Stufe 2 sowie die EU-Ökodesign-Verordnung erfüllt. Alle Kaminöfen bei kamdi24 sind entsprechend zertifiziert und können ohne Einschränkungen betrieben werden.

Moderne Kaminöfen bieten gegenüber älteren Modellen zahlreiche Vorteile: höhere Wirkungsgrade von 80 bis 90 %, deutlich geringere Emissionswerte, automatische Verbrennungsluftregelung und große Sichtscheiben für ein ansprechendes Flammenspiel. Auch die Möglichkeit der Pelletheizung als Alternative wird immer beliebter.

Ein weiterer Vorteil: Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) können moderne Holzfeuerstätten in den Mix erneuerbarer Energien eingerechnet werden. Damit lässt sich der Kaminofen auch als Ergänzung zu einer Wärmepumpe oder Gasheizung sinnvoll nutzen. Wie sich ein Kaminofen auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken kann, erfahren Sie im Artikel Kaminofen und Immobilienwert.

Fazit: Handeln Sie jetzt, bevor Bußgelder drohen

Die letzte Übergangsfrist der BImSchV ist Ende 2024 abgelaufen. Wenn Ihr Kaminofen zwischen 1995 und März 2010 typgeprüft wurde und die Grenzwerte nicht einhält, besteht akuter Handlungsbedarf. Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Ofen unter eine der Bestandsschutz-Ausnahmen fällt. Falls nicht, ist der Austausch gegen ein modernes, BImSchV-Stufe-2-konformes Modell in den meisten Fällen die wirtschaftlichere und zukunftssichere Entscheidung.

Die Fachberater von kamdi24 unterstützen Sie gern bei der Auswahl eines geeigneten Kaminofens – persönlich, am Telefon oder per Videoberatung.

Die Blog-Inhalte wurden von unserer Redaktion mithilfe von KI erstellt