Wann brauche ich eine Baugenehmigung für die Gartensauna?
Ob Sie für Ihre Gartensauna eine Baugenehmigung benötigen, hängt in Deutschland vom jeweiligen Bundesland ab. Die Landesbauordnungen legen fest, wann eine Sauna als genehmigungspflichtige bauliche Anlage gilt und wann sie als sogenanntes „verfahrensfreies Nebengebäude" eingestuft wird.
Grundsätzlich gilt: Kleine, freistehende Saunen werden ähnlich wie Gartenhäuser als Nebenanlagen betrachtet. Wenn sie bestimmte Größengrenzen nicht überschreiten und keine Feuerstätte enthalten, sind sie in vielen Regionen genehmigungsfrei. Elektrisch beheizte Saunen sind dabei meist unproblematischer, da sie nicht unter die Bundes-Immissionsschutzverordnung fallen.
Wichtig zu wissen: Eine Sauna wird rechtlich immer als Aufenthaltsraum gewertet – anders als ein einfacher Geräteschuppen. Deshalb gelten andere Bestimmungen als bei Garagen oder Lagerhäusern. Sobald Sie ein festes Fundament, Wasser- oder Abwasseranschlüsse planen, kann ebenfalls eine Genehmigungspflicht greifen.
Genehmigungsfreie Größen je Bundesland
Die genehmigungsfreien Maximalgrößen für eine Gartensauna variieren erheblich zwischen den Bundesländern. Manche Länder machen Vorgaben in Quadratmetern (Grundfläche), andere in Kubikmetern (umbauter Raum). Hier ein Überblick:
Übersicht: Genehmigungsfreie Gartensauna nach Bundesland
| Bundesland |
Max. Größe (genehmigungsfrei) |
Hinweise |
| Bayern |
75 m³ / 20 m² |
Nur im bebauten Bereich, ohne Feuerstätte |
| Nordrhein-Westfalen |
75 m³ |
Im bebauten Bereich, ohne Holzofen |
| Niedersachsen |
40 m³ |
Im bebauten Bereich |
| Hessen |
30 m³ |
Ohne Holzofen |
| Schleswig-Holstein |
30 m³ (innen) / 10 m³ (außen) |
Unterscheidung Innen-/Außenbereich |
| Bremen |
10 m² |
Grundfläche als Kriterium |
| Baden-Württemberg |
40 m³ |
Ohne Aufenthaltsräume |
„Unser Tipp: Fragen Sie immer beim örtlichen Bauamt nach. Die Auskunft dauert nur wenige Minuten, verhindert aber Missverständnisse und erspart Ihnen im Zweifel viel Aufwand."
Grenzabstand und Nachbarrecht
Die meisten Bundesländer orientieren sich bei den Regelungen zur Grenzbebauung an der Musterbauordnung (MBO). Demnach muss der Abstand einer Gartensauna zur Grundstücksgrenze mindestens 3 Meter betragen. Eine Unterschreitung dieser Richtlinie – eine sogenannte Grenzbebauung – ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Falls sich ein geringerer Abstand nicht vermeiden lässt, ist ein Gespräch mit den Nachbarn hilfreich. Mit ihrer schriftlichen Zustimmung ist es leichter, die Baubehörde von dem Vorhaben zu überzeugen. Generell empfehlen wir, Ihre Nachbarn vorab zu informieren – auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist. Das ist nicht nur höflich, sondern beugt auch potenziellen Konflikten vor.
Beachten Sie außerdem: Selbst wenn Ihre Sauna genehmigungsfrei ist, müssen Sie die örtlichen Bebauungsrichtlinien einhalten. Diese können von Kommune zu Kommune variieren und beispielsweise Vorgaben zur überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) enthalten.
Holzofen in der Gartensauna: Besondere Genehmigungspflicht
Ein Holz-Saunaofen gilt als Sonderfeuerstelle und ist daher immer genehmigungspflichtig – unabhängig von der Größe Ihrer Sauna. Einzuhalten sind unter anderem die Brandschutzverordnung und die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Der zuständige Bezirksschornsteinfeger muss die Feuerstätte abnehmen.
Besondere Vorgaben gelten auch für den Abstand des Schornsteins: In der Regel müssen Sie mindestens 15 Meter zwischen Sauna-Schornstein und den Nachbargebäuden einhalten. Für bauliche Anlagen mit Feuerstätte gibt der Brandschutz zudem einen Abstand von mindestens 30 Metern zu Wäldern, Mooren und Heiden vor.
Wenn Sie den Aufwand scheuen, kann ein Elektro-Saunaofen die einfachere Alternative sein. Bei elektrisch beheizten Saunen entfallen die zusätzlichen Genehmigungsschritte rund um Immissionsschutz und Schornsteinfeger. Wichtig bleibt jedoch, dass der Starkstromanschluss von einem Fachmann installiert wird.
Praxis-Tipps für Ihre Gartensauna
Ein häufiger Fehler besteht darin, den Standort zu unterschätzen. Achten Sie darauf, dass Ihre Sauna den erforderlichen Grenzabstand einhält – sonst kann das Bauamt eine Versetzung anordnen. Vermeiden Sie außerdem folgende typische Fehler:
Zu geringer Abstand zum Nachbarn: Mindestens 3 Meter sind Standard, prüfen Sie jedoch den lokalen Bebauungsplan.
Feste Fundamente bei mobilen Modellen: Eine Fasssauna gilt nur als mobil, wenn sie kein festes Fundament hat.
Holzofen ohne Genehmigung: Auch bei Fasssaunen mit Holzofen gelten die gleichen Brandschutzvorschriften.
Keine Rücksprache mit Fachleuten: Elektriker und Schornsteinfeger sollten Sie frühzeitig einbinden.
Übrigens: Auch wenn Sie Ihr bestehendes Gartenhaus in eine Sauna umbauen möchten, verändern sich die Nutzungsbedingungen und damit die Baubestimmungen. Eine vorherige Anfrage beim Bauamt ist hier unbedingt empfehlenswert.
„Planung vor Aktion: Ein kurzes Gespräch mit dem Bauamt und eine fachkundige Beratung vermeiden Ärger und sichern Ihr Projekt ab."
Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung zum Saunatraum
Eine Gartensauna ist eine wunderbare Ergänzung für jedes Zuhause – doch wie bei jedem Bauprojekt gilt: Informieren ist besser als korrigieren. In den meisten Bundesländern dürfen kleine Saunen zwischen 10 und 75 m³ Rauminhalt genehmigungsfrei gebaut werden, sofern sie keine Feuerstätte enthalten und den Mindestabstand zum Nachbarn einhalten.
Wenn Sie sich frühzeitig informieren und mit den zuständigen Behörden sowie Ihren Nachbarn sprechen, steht Ihrer privaten Wellness-Oase nichts mehr im Weg. Im kamdi24-Shop für Saunaöfen finden Sie hochwertige Öfen für Ihren Saunatraum – ob holzbeheizt oder elektrisch.
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