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01.12.25

GEG 2024: Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz für Kaminöfen?

GEG 2024: Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz für Kaminöfen? | kamdi24
GEG 2024: Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz für Kaminöfen? | kamdi24

Bild wurde KI-generiert

Viele Kaminofenbesitzer fragen sich, ob ihr Ofen nach den neuen GEG-Regelungen 2024 noch betrieben werden darf. Die gute Nachricht: Kaminöfen sind vom Gebäudeenergiegesetz nicht direkt betroffen! Wir erklären Ihnen, was das GEG regelt, welche Vorschriften wirklich relevant sind und warum moderne Kaminöfen zukunftssicher heizen.

01.12.25 | von kamdi24 Redaktion

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024?

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ist seit dem 1. Januar 2024 in seiner aktuellen Fassung in Kraft. Es regelt die Energieeffizienz von Gebäuden und legt fest, welche Anforderungen bei Neubauten und Sanierungen gelten. Das Gesetz löste die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab und schafft damit einen einheitlichen Rahmen.

Der Kernpunkt des GEG: Neu installierte Heizungen sollen künftig mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. In Neubaugebieten gilt diese Regelung bereits seit dem 1. Januar 2024, für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greifen die Vorschriften frühestens ab 2026, je nach Größe der Kommune.

Wichtig: Das GEG zielt primär auf zentrale Heizungsanlagen ab, die bisher mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas betrieben wurden. Dezentrale Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen sind vom GEG nicht direkt betroffen!

Sind Kaminöfen vom GEG 2024 betroffen?

Die kurze Antwort lautet: Nein, nicht direkt. Das GEG richtet sich an zentrale Heizsysteme wie Gas- und Ölheizungen. Dezentrale, manuell beschickte Einzelraumfeuerstätten wie Kamine, Kachelöfen, Kaminöfen und Pelletöfen werden vom Gebäudeenergiegesetz nicht eingeschränkt.

Im Gegenteil: Holz gilt nach dem GEG als erneuerbare Energie. Das bedeutet, dass Holz-Feuerstätten sogar in den Energiemix neuer Heizungsanlagen integriert werden können. Konkret dürfen Einzelraumfeuerstätten bis zu 10 Prozent zum Nutzwärmebedarf eines Gebäudes angerechnet werden. Damit können moderne Kaminöfen aktiv zur Erfüllung der 65-Prozent-Regel beitragen.

Die Installation und der Betrieb von Biomasse-betriebenen Heizungen wie Holz- oder Pelletheizungen bleibt auch nach dem GEG in Alt- und Neubauten vollständig möglich. Ein generelles Verbot von Kaminöfen gibt es nicht und ist auch nicht geplant.

Moderner Kaminofen im Wohnzimmer: Symbolbild zur Frage der GEG 2024-Konformität von Kaminöfen. Holz und Wärme.

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Die BImSchV: Das relevante Gesetz für Kaminöfen

Während das GEG für Kaminöfen keine Rolle spielt, ist die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) das maßgebliche Regelwerk. Die 1. BImSchV legt fest, welche Emissionsgrenzwerte Holzfeuerstätten einhalten müssen, um die Luftqualität zu schützt.

Die BImSchV wurde in mehreren Stufen eingeführt:

Übersicht der BImSchV-Stufen

Stufe Gültig seit Betroffene Öfen Grenzwerte
1. Stufe 22.03.2010 Öfen zugelassen 22.03.2010 – 31.12.2014 0,075 g/m³ Feinstaub, 2 g/m³ CO
2. Stufe 01.01.2015 Alle neu errichteten Anlagen ab 2015 0,04 g/m³ Feinstaub, 1,25 g/m³ CO
Übergangsfrien Ende 31.12.2024 Öfen aus 01.01.1995 – 21.03.2010 0,15 g/m³ Feinstaub, 4 g/m³ CO

Die letzte große Übergangsfrien der BImSchV endete am 31. Dezember 2024. Diese betraf Kamin- und Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese Öfen mussten bis Ende 2024 entweder stillgelegt, ausgetauscht oder mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden, sofern sie die Grenzwerte nicht einhalten konnten.

Welche Öfen haben Bestandsschutz?

Nicht alle älteren Kaminöfen müssen ausgetauscht werden. Für bestimmte Feuerstätten gilt dauerhafter Bestandsschutz, unabhängig von ihrem Alter oder ihren Emissionswerten:

Historische Kamine und Öfen, die vor 1950 errichtet wurden und sich noch am ursprünglichen Standort befinden, genießen dauerhaften Bestandsschutz.

Einzelraumfeuerstätten als einzige Heizquelle einer Wohneinheit sind von der Austauschpflicht ausgenommen, da sie für die Grundversorgung unverzichtbar sind.

Offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden (maximal 8 Tage im Monat für je 5 Stunden), unterliegen keinen Emissionsauflagen.

Handwerklich fest verbaute Kachelöfen und Wärmespeicheröfen sowie Holzherde und Backöfen unter 15 kW Heizleistung sind ebenfalls vom Austausch befreit.

Alle Kaminöfen mit Zulassung ab dem 22. März 2010 erfüllen automatisch die aktuellen Anforderungen und können unbegrenzt weiter betrieben werden.

Tipp: Ob Ihr Kaminofen die Grenzwerte einhält, können Sie anhand des Typenschilds und der Herstellerdokumentation prüfen. Im Zweifel kann Ihr Schornsteinfeger eine Einstufungsmessung durchführen.

BImSchV Stufen für Kaminöfen: Illustration der Bundes-Immissionsschutzverordnung mit Emissionsgrenzwerten für

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Zukunftssicher heizen: Moderne Kaminöfen bei kamdi24

Die gute Nachricht für alle, die einen neuen Kaminofen kaufen möchten: Alle Kaminöfen in unserem Sortiment bei kamdi24 erfüllen selbstverständlich die aktuellen Anforderungen der 2. Stufe der BImSchV. Damit sind sie zukunftssicher und können ohne Einschränkungen betrieben werden.

Moderne Kaminöfen bieten dabei nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch handfeste Vorteile:

Geringere Emissionen: Aktuelle Modelle stoßen deutlich weniger Feinstaub und Kohlenmonoxid aus als ältere Öfen. Das schont die Umwelt und verbessert die Luftqualität in Ihrer Nachbarschaft.

Höhere Effizienz: Moderne Brenntechnologien sorgen dafür, dass mehr Wärme aus dem Brennholz gewonnen wird. Das spart Brennstoff und senkt die Heizkosten.

Nachhaltiges Heizen: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der bei nachhaltiger Waldwirtschaft CO₂-neutral verbrennt. Ein Kaminofen kann eine sinnvolle Ergänzung zu Wärmepumpen und anderen modernen Heizsystemen sein.

Beitrag zur Wärmewende: Das GEG erkennt Holz-Feuerstätten als Teil der Lösung an. Sie können bis zu 10 Prozent zum Wärmebedarf beitragen und so helfen, die 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien zu erreichen.

Bei kamdi24 finden Sie ausschließlich Kaminöfen, die alle aktuellen Richtlinien und Normen erfüllen. Ob klassisch, modern oder mit innovativer Technik – bei uns kaufen Sie garantiert zukunftssicher!

Falls Sie einen älteren Kaminofen besitzen, der die aktuellen Grenzwerte nicht mehr erfüllt, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt für einen Wechsel. Ein neuer, effizienter Kaminofen bringt Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch mehr Komfort und geringere Betriebskosten.

Die Blog-Inhalte wurden von unserer Redaktion mithilfe von KI erstellt