Mietwohnung und eigener Kaminofen – passt das zusammen?

Wer ein eigenes Haus besitzt, dem bleibt es weitestgehend selbst überlassen, ob er in diesem Haus einen Kaminofen aufstellt oder nicht. Anders ist die Situation für Mieter: Sie haben in der Wohnung zwar großen Gestaltungsspielraum, dürfen jedoch ohne die Einwilligung des Vermieters keine baulichen Veränderungen vornehmen.

Was spricht für einen Kamin in der Mietwohnung?

Wenn Sie zur Miete wohnen und sich ein behagliches Kaminfeuer im Wohnzimmer wünschen, dann sollten Sie zunächst stichhaltige Argumente sammeln. Ein solches Argument ist die Steigerung des Wohnwertes durch einen Kaminofen, sofern Sie diesen beim Auszug in der Wohnung zurücklassen. Potenzielle Nachmieter werden von der Möglichkeit, durch das Heizen mit Holz Nebenkosten zu sparen, mit Sicherheit begeistert sein.
Darüber hinaus wird das Heizen mit erneuerbaren Energien auf dem Energieausweis belohnt, den die Energieeinsparverordnung (EnEV) für alle Wohn- und Bürogebäude verlangt. Sollte der Vermieter bereit sein, über die Installation eines wasserführenden Pelletofens zur Beheizung mehrerer Räume der Wohnung zu verhandeln, können Sie ihm die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nahelegen. Hinweise hierzu finden Sie in unseren BAFA-Richtlinien.

Welche Einwände kann der Vermieter erheben?

Obwohl Sie als Mieter sich nach der wohligen Strahlungswärme eines echten Feuers sehnen und in Bezug auf Ihre Heizkosten nur Vorteile erkennen, ist es möglich, dass der Vermieter Einwände gegen die Kaminofen-Pläne erhebt. Denn selbst wenn im Haus bereits ein Schornstein vorhanden ist, bedeutet der Anschluss eines Kaminofens an den Schornstein eine bauliche Maßnahme, die finanziert und gewartet werden muss. Bezüglich der Kosten können Sie sich mit dem Vermieter individuell einigen – im ungünstigsten Fall übernehmen Sie alle Kosten für den Einbau und stellen beim Auszug den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder her. Sicherheitsbedenken und Fragen zum Thema Brandschutz lassen sich im Gespräch mit dem zuständigen Schornsteinfeger klären – und dem Argument, dass bereits eine moderne Heizungsanlage im Haus vorhanden und der Kaminofen daher nicht nötig ist, können Sie mit dem Verweis auf Wohnqualität und Wertsteigerung entgegentreten.

Den Vorteil eines höheren Wohnkomforts und der Wertsteigerung einer Immobilie erkennen bereits viele Vermieter. Sie errichten schon bauseits Heizungsanlagen in Form von wasserführenden Komplettsystemen oder Kaminöfen, die einzelne Wohnräume schnell und effektiv  beheizen. So macht der „schlaue“ Vermieter sich regenerative Energien zu Nutze und spart auch langfristig sehr viel Kapital ein.

Gibt es Alternativen?

Das Grundgesetz sagt zwar: „Eigentum verpflichtet“, doch zum Einbau eines Kaminofens verpflichtet der Besitz einer Wohnung leider nicht. Wenn der Vermieter Ihre Pläne ablehnt, müssen Sie das akzeptieren und sich nach Alternativen umsehen. Portable Ethanol-Kamine lassen sich beispielsweise auch ohne Genehmigung* in geschlossenen Räumen nutzen und schaffen eine gemütliche Atmosphäre.
Die Experten von kamdi24 beraten Sie gern bei der Planung Ihres neuen Ofens – sei es ein Holzofen, ein Pelletofen oder doch ein Ethanolkamin –, telefonisch unter 0351 25930011 oder per Mail unter info@kamdi24.de.

*Bitte beachten Sie Ihren geltenden Mietvertrag. Unter Umständen erfordert die Nutzung von mit Ethanol betriebenen Geräten eine Genehmigung durch den Vermieter; dies ist im Mietvertrag individuell geregelt.

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