Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich

Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Eigentümer künftiger Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. -anzeige nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde.

Welche Form erneuerbarer Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer frei entscheiden.

Wichtig ist nur, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wärme mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. Der Prozentsatz ist abhängig von der Energieform. So müssen beim Einsatz von Solaranlagen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Wird die Wärme dagegen mit festen Brennstoffen (Holz, Holzbriketts, Holzpellets) erzeugt, muss dadurch mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs gedeckt werden.

Begleitend zu o.g. Gesetz hat die Bundesregierung außerdem ihr umfangreiches Förderprogramm, das so genannte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, weiter aufgestockt. Es unterstützt Gebäudeeigentümer beim Einstieg in die Wärme aus erneuerbaren Energien.

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