Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Icon für Käuferschutz Käuferschutz
Icon für 100 Tage Geld-zurück-Garantie 100 Tage Geld-zurück-Garantie
icon für 0%–Finanzierung 0%–Finanzierung

Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich

Gesetzliche Vorgaben für erneuerbare Energien im Wärmebereich – GEG und 65-Prozent-Regel | kamdi24

Seit dem 01.11.2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es hat unter anderem das frühere Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst. Dieser Ratgeber erklärt die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben, die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen sowie Fördermöglichkeiten – und zeigt, wie wasserführende Kaminöfen, Kamineinsätze oder Pelletöfen in moderne Heizkonzepte eingebunden werden können.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es trat am 01.11.2020 in Kraft und vereint frühere Regelwerke wie das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das EEWärmeG.

Mit der Novelle 2024 wurde festgelegt, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen.

Geltungsbereich

  • Seit 01.01.2024: Neubauten in Neubaugebieten
  • Zeitlich gestaffelt: Bestandsgebäude – abhängig von der kommunalen Wärmeplanung (spätestens 2026 bzw. 2028)

Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Die 65-%-Vorgabe greift erst beim Einbau einer neuen Heizungsanlage.

Kernaussage: Beim Einbau einer neuen Heizung müssen grundsätzlich mindestens 65 % erneuerbare Energien genutzt werden. Maßgeblich ist das GEG – nicht mehr das frühere EEWärmeG.

Die 65-Prozent-Regel im Detail

Eine neu installierte Heizungsanlage muss so ausgelegt sein, dass sie mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt.

Wovon hängt die Umsetzung ab?

  • Gebäudetyp: Neubau oder Bestand
  • Lage des Gebäudes
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung
  • Gewählte Heiztechnik

Hybridlösungen sind zulässig, sofern rechnerisch nachgewiesen wird, dass der 65-%-Anteil erreicht wird.

Hybridlösungen erlaubt

Es muss nicht eine einzige Technologie die gesamten 65 % abdecken. Kombinationen aus z. B. Wärmepumpe und wasserführendem Kaminofen sind möglich, sofern der rechnerische Nachweis erbracht wird.

Welche Heizungen erfüllen die Anforderungen?

Das Gesetz ist technologieoffen. Typische Erfüllungsoptionen sind:

  • Wärmepumpen
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Biomasseheizungen (z. B. Pelletkessel)
  • Solarthermie in Kombination mit weiterer erneuerbarer Wärmeerzeugung
  • Hybridlösungen mit rechnerischem Nachweis

Entscheidend ist nicht das einzelne Gerät, sondern das Gesamtsystem und der entsprechende Energienachweis nach GEG.

Beitrag von Kaminofen und Pelletofen

Wasserführende Kaminöfen, wasserführende Kamineinsätze oder wasserführende Pelletöfen können einen Beitrag zur zentralen Wärmeversorgung leisten, wenn sie in den Heizkreislauf eingebunden sind und beispielsweise mit einem Pufferspeicher kombiniert werden.

Dabei gilt

  • Die Anlage muss technisch korrekt integriert sein
  • Der erneuerbare Anteil muss im Rahmen des GEG-Nachweises berücksichtigt werden
  • Reine luftgeführte Einzelraumfeuerstätten (ohne wasserführende Einbindung) gelten in der Regel nicht als zentrale Heizungsanlage

Ob und in welchem Umfang eine konkrete Feuerstätte zur Erfüllung der 65-%-Vorgabe beiträgt, hängt vom jeweiligen Heizkonzept ab und sollte mit einem Fachbetrieb oder einer Energieberatung abgestimmt werden.

Voraussetzung: Wasserführend

Nur wasserführende Kaminöfen und wasserführende Kamineinsätze, die an den Heizkreislauf angeschlossen sind, können im GEG-Nachweis angerechnet werden. Rein luftgeführte Öfen heizen nur den Aufstellraum und zählen nicht als Beitrag zur zentralen Wärmeversorgung.

Förderung nach BEG

Die staatliche Förderung erfolgt heute über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Privatpersonen in bestehenden Wohngebäuden ist insbesondere die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) relevant.

Je nach persönlicher Situation und gewählter Technik sind Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich.

Nutzen Sie unsere breite Auswahl an wasserführenden Kaminöfen, Kamineinsätzen oder Pelletöfen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Unser geschultes Personal berät Sie gern zur passenden Lösung.

Förderbedingungen prüfen

Die Förderbedingungen und Fördersätze können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien von KfW und BAFA. Informieren Sie sich vor dem Kauf über aktuelle Programme und Zuschüsse.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt das EEWärmeG noch?

Nein. Das EEWärmeG ist seit dem 01.11.2020 außer Kraft. Seine Regelungen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgegangen.

Was bedeutet die 65-Prozent-Regel?

Neue Heizungen müssen grundsätzlich mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Die genaue Umsetzung hängt vom Gebäudetyp und vom Zeitpunkt des Heizungstauschs ab.

Kann ein wasserführender Kaminofen zur Erfüllung beitragen?

Ja, wenn er in den Heizkreislauf eingebunden ist und im Energienachweis entsprechend berücksichtigt wird. Entscheidend ist das Gesamtsystem.

Sind luftgeführte Kaminöfen ausreichend?

Reine luftgeführte Einzelraumfeuerstätten gelten in der Regel nicht als zentrale Heizungsanlage und erfüllen allein nicht die 65-Prozent-Vorgabe.

Gibt es Fördermittel?

Ja. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), insbesondere die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458), können Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen beantragt werden. Je nach Situation sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich.

Heizung modernisieren mit erneuerbarer Wärme?

Unsere Fachberater helfen Ihnen bei der Auswahl des passenden wasserführenden Ofens und beraten Sie zur Erfüllung der GEG-Vorgaben und Fördermöglichkeiten.

  • Persönliche Fachberatung vor und nach dem Kauf
  • 100-Tage Geld-zurück-Garantie
  • 0 % Finanzierung – flexibel in Raten zahlen
  • Kostenfreie Lieferung für alle Kaminöfen
  • Alle Öfen BImSchV Stufe 2 & Ecodesign-konform
  • Individuelle Leistungsberechnung inklusive
Ihr Berater zum Thema Öfen und Kamine:

Ihr Berater zum Thema Öfen und Kamine:

Silvio Wirth berät Sie gern rund um das Thema Kaminöfen. Keine Frage bleibt unbeantwortet, kein Problem ungelöst. Haben Sie Fragen zu unseren Produkten? Dann kontaktieren Sie uns gern unter: