Bauart 1 oder Bauart 2 - selbstschließende Tür?
Bauart 1 oder Bauart 2 – wer einen Kaminofen oder Kamineinsatz kauft, stößt unweigerlich auf diese Bezeichnungen. Dahinter verbirgt sich die Frage, ob die Brennraumtür sich automatisch schließt oder manuell geschlossen werden muss. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied, die relevanten DIN-Normen und wann welche Bauart Pflicht ist.
Bauart 1: Die selbstschließende Tür
Bauart 1 bedeutet, dass die Brennraumtür sich von allein schließt, sobald sie losgelassen wird. Dies geschieht entweder über eine eingebaute Federmechanik oder schwerkraftbedingt durch das Eigengewicht der Tür. Die Tür ist also selbstschließend – sie kann geöffnet werden, kehrt aber automatisch in die geschlossene Position zurück.
Das Prinzip ist vergleichbar mit einer Brandschutztür mit Feststellanlage: Die Tür wird aktiv offen gehalten und schließt sich bei Bedarf selbsttätig. Bei Kaminöfen und Kamineinsätzen der Bauart 1 sorgt dieser Mechanismus dafür, dass der Brennraum nach dem Nachlegen von Holz zuverlässig verschlossen wird – auch wenn der Bediener das Schließen vergisst.
Typische Merkmale
- Selbstschließende Tür – Feder- oder Schwerkraftmechanismus
- Dichtschließend – der Brennraum wird nach dem Schließen luftdicht verschlossen
- Sicherheitsfunktion – verhindert unkontrollierten Rauchgasaustritt
- Pflicht bei Mehrfachbelegung – wenn mehrere Öfen an einem Schornstein hängen
Gut zu wissen
Die selbstschließende Tür ist kein Komfortmerkmal, sondern eine Sicherheitseinrichtung. Sie stellt sicher, dass bei Mehrfachbelegung eines Schornsteins keine Rauchgase durch eine offene Tür in den Wohnraum gelangen können.
Bauart 2: Die manuell schließende Tür
Geräte der Bauart 2 besitzen keine selbstschließende Tür. Die Brennraumtür wird manuell geöffnet und muss vom Bediener aktiv wieder geschlossen werden. Es gibt keinen Feder- oder Schwerkraftmechanismus, der die Tür automatisch in die Schließposition bringt.
Das bedeutet allerdings auch eine erhebliche Erleichterung im Alltag: Beim Nachlegen von Holz oder bei der Reinigung des Brennraumes muss die Tür nicht gegen einen Federwiderstand offen gehalten werden. Die Tür bleibt einfach in der Position stehen, in die sie gebracht wird – offen, halb offen oder geschlossen.
Typische Merkmale
- Manuelles Schließen – Tür bleibt in jeder Position stehen
- Komfortabler Betrieb – einfacheres Nachlegen und Reinigen
- Dichtschließend – auch Bauart 2 ist im geschlossenen Zustand dicht
- Nur bei eigenem Schornsteinzug – nicht für Mehrfachbelegung zugelassen
Bauart 2 ist nicht schlechter als Bauart 1 – sie ist lediglich für eine andere Einbausituation gedacht. Wenn Ihr Ofen einen eigenen Schornsteinzug hat, profitieren Sie vom deutlich höheren Bedienkomfort der Bauart 2.
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Direktvergleich: Bauart 1 vs. Bauart 2
Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede zwischen Bauart 1 und Bauart 2 auf einen Blick gegenüber.
Bauart 1 vs. Bauart 2 im Überblick
| Kriterium | Bauart 1 | Bauart 2 |
|---|---|---|
| Türmechanismus | Selbstschließend (Feder / Schwerkraft) | Manuell schließend |
| Dichtschließend | Ja | Ja |
| Mehrfachbelegung | Zugelassen | Nicht zugelassen |
| Eigener Schornsteinzug | Möglich | Pflicht |
| Bedienkomfort | Eingeschränkt (Federwiderstand) | Hoch (Tür bleibt offen stehen) |
| Nachlegen von Holz | Tür muss offen gehalten werden | Tür bleibt von allein offen |
| Reinigung | Umständlicher | Komfortabler |
| Sicherheit | Automatischer Schutz vor Rauchgasaustritt | Bediener muss Tür aktiv schließen |
| Norm (Kaminöfen) | DIN EN 13240 | DIN EN 13240 |
| Norm (Kamineinsätze) | DIN EN 13229 | DIN EN 13229 |
Die Bauart entscheidet nicht über die Qualität des Ofens, sondern über die Anschlusssituation am Schornstein. Bauart 1 ist Pflicht bei Mehrfachbelegung – Bauart 2 ist die komfortablere Wahl bei eigenem Schornsteinzug.
DIN-Normen: Das steckt dahinter
Die Einteilung in Bauart 1 und Bauart 2 ist in europäischen Normen geregelt, die für alle in Deutschland verkauften Kaminöfen und Kamineinsätze verbindlich sind.
DIN EN 13240 – Raumheizer für feste Brennstoffe
Diese Norm gilt für freistehende Kaminöfen (Raumheizer), die mit festen Brennstoffen wie Holz oder Braunkohlebriketts betrieben werden. Sie definiert unter anderem:
- Emissionsgrenzwerte – maximale Abgaswerte für CO, Staub und organische Verbindungen
- Wirkungsgrad – Mindestanforderungen an die Energieeffizienz
- Sicherheitsanforderungen – Oberflächentemperaturen, Standsicherheit, Brandschutz
- Bauart der Feuerraumtür – Einteilung in Bauart 1 (selbstschließend) oder Bauart 2 (manuell)
DIN EN 13229 – Kamineinsätze und offene Kamine
Diese Norm gilt für Kamineinsätze, die in eine Wand oder Nische eingebaut werden, sowie für offene Kamine. Die Anforderungen sind vergleichbar mit der DIN EN 13240, berücksichtigen aber zusätzlich die Einbausituation und die Wärmeabgabe über die Kaminverkleidung.
Was steht auf dem Typenschild?
Die Bauart wird im Rahmen der Typprüfung festgelegt und auf dem Typenschild des Geräts vermerkt. Dort finden Sie neben der Bauart auch die Nennwärmeleistung, den Wirkungsgrad und die zugelassenen Brennstoffe. Ihr Schornsteinfeger prüft diese Angaben bei der Abnahme.
Normenwissen kompakt
Die DIN EN 13240 und DIN EN 13229 sind europaweit harmonisierte Normen. Ein Ofen, der nach diesen Normen geprüft und zertifiziert ist, erfüllt automatisch die Anforderungen der deutschen BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) – vorausgesetzt, er entspricht der aktuellen Stufe 2.
Wann ist Bauart 1 Pflicht?
Einen Ofen mit Bauart 1 benötigen Sie nur, wenn sich dieser mit einem oder mehreren Geräten einen Schornsteinzug teilt. Diese sogenannte Mehrfachbelegung kommt vor, wenn beispielsweise ein Kaminofen im Erdgeschoss und ein weiterer im Obergeschoss an denselben Schornstein angeschlossen sind.
Die selbstschließende Tür soll verhindern, dass auf Grund von ungünstigen Wetterbedingungen oder Druckschwankungen im Schornstein Rauchgase eines Ofens nicht optimal abziehen und durch die offene Tür des anderen Ofens in den Wohnraum austreten. Es handelt sich also um eine reine Sicherheitsvorschrift.
Bauart 1 ist Pflicht, wenn ...
- Mehrfachbelegung – zwei oder mehr Feuerstätten teilen sich einen Schornsteinzug
- Schornsteinfeger fordert es – bei bestimmten Schornsteinkonfigurationen
- Landesbauordnung – in einigen Bundesländern gelten zusätzliche Vorschriften
Bauart 2 reicht aus, wenn ...
- Eigener Schornsteinzug – der Ofen hat einen exklusiven Abgasweg
- Einzelanschluss – keine weitere Feuerstätte am selben Schornstein
- Schornsteinfeger bestätigt – die Eignung wird bei der Abnahme geprüft
Wichtig: Immer den Schornsteinfeger fragen
Ob Bauart 1 oder Bauart 2 für Ihre Situation erforderlich ist, entscheidet letztlich Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger. Klären Sie die Anschlusssituation vor dem Kauf, um spätere Probleme bei der Abnahme zu vermeiden.
Selbstschließende Tür nachrüsten
Sie besitzen bereits einen Kaminofen oder Kamineinsatz der Bauart 2 und benötigen nun eine selbstschließende Tür? Eine Nachrüstung ist bei einigen Modellen möglich, allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Möglichkeiten der Nachrüstung
- Obentürschließer – ein Schließmechanismus, der oberhalb der Tür montiert wird und diese automatisch in die Schließposition zieht. Vergleichbar mit einem Obentürschließer im Brandschutz.
- Federmechanik – eine in das Scharnier integrierte Feder, die die Tür selbsttätig schließt. Muss vom Hersteller für das jeweilige Modell freigegeben sein.
- Tür-Austausch – bei manchen Herstellern kann die komplette Tür gegen eine Bauart-1-Variante getauscht werden.
Voraussetzungen
- Der Hersteller muss die Nachrüstung für das Modell explizit freigeben
- Die Nachrüstung muss vom Schornsteinfeger abgenommen werden
- Die Dichtigkeit der Tür darf durch die Nachrüstung nicht beeinträchtigt werden
- Eine eigenmächtige Umrüstung ohne Herstellerfreigabe kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen
Unser Tipp
Bevor Sie eine Nachrüstung in Betracht ziehen, fragen Sie beim Hersteller nach, ob für Ihr Modell ein Nachrüstset verfügbar ist. In vielen Fällen ist es wirtschaftlicher, direkt einen Ofen mit Bauart 1 zu wählen, als eine aufwendige Nachrüstung durchzuführen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was bedeutet Bauart 1 und Bauart 2 bei Kaminöfen?
Bauart 1 bezeichnet Kaminöfen und Kamineinsätze mit einer selbstschließenden Tür, die sich nach dem Öffnen automatisch wieder schließt – entweder über eine Feder oder schwerkraftbedingt. Bauart 2 bedeutet, dass die Tür manuell geschlossen werden muss. Die Einteilung ist in der DIN EN 13240 (Kaminöfen) und DIN EN 13229 (Kamineinsätze) geregelt.
Wann brauche ich einen Kaminofen mit Bauart 1?
Bauart 1 ist Pflicht, wenn sich mehrere Feuerstätten einen gemeinsamen Schornsteinzug teilen. Die selbstschließende Tür verhindert, dass Rauchgase eines anderen Ofens durch die offene Tür austreten – ein wichtiger Sicherheitsaspekt bei Mehrfachbelegung.
Kann man eine selbstschließende Tür nachrüsten?
Bei einigen Modellen ist eine Nachrüstung möglich, etwa durch den Einbau eines Obentürschließers oder einer Federmechanik. Allerdings muss die Nachrüstung vom Schornsteinfeger abgenommen und genehmigt werden. Nicht jedes Gerät ist dafür geeignet – fragen Sie vorab beim Hersteller nach.
Was ist der Unterschied zwischen dichtschließend und selbstschließend?
Eine dichtschließende Tür sorgt dafür, dass der Brennraum luftdicht verschlossen ist und die Verbrennungsluft kontrolliert zugeführt wird. Selbstschließend bedeutet, dass die Tür sich automatisch schließt, sobald sie losgelassen wird. Beide Eigenschaften können kombiniert auftreten, sind aber nicht dasselbe.
Ist Bauart 2 schlechter als Bauart 1?
Nein, Bauart 2 ist nicht schlechter – sie ist lediglich für eine andere Einbausituation gedacht. Wenn Ihr Ofen einen eigenen Schornsteinzug hat, ist Bauart 2 völlig ausreichend und bietet sogar Vorteile: Das Nachlegen von Holz und die Reinigung des Brennraums sind deutlich komfortabler, da die Tür nicht gegen einen Federmechanismus gehalten werden muss.
Welche DIN-Normen regeln Bauart 1 und 2?
Für Kaminöfen gilt die DIN EN 13240, für Kamineinsätze die DIN EN 13229. Beide Normen definieren unter anderem die Anforderungen an die Bauart der Feuerraumtür, die Emissionsgrenzwerte und die Sicherheitsanforderungen. Die Bauart wird im Rahmen der Typprüfung festgelegt und auf dem Typenschild des Geräts vermerkt.