Grundvoraussetzungen für einen Kaminofen im Mehrfamilienhaus
Bevor Sie sich für einen Kaminofen entscheiden, müssen einige technische und bauliche Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste davon: ein geeigneter Schornstein. In vielen älteren Mehrfamilienhäusern ist zwar ein Schornstein vorhanden, doch das allein reicht nicht aus. Der Schornsteinzug muss für den Anschluss einer zusätzlichen Feuerstelle geeignet sein – und das kann nur der zuständige Bezirksschornsteinfeger beurteilen.
Ist kein innenliegender Schornstein vorhanden oder nicht geeignet, besteht unter Umständen die Möglichkeit, einen Außenschornstein zu installieren. Dieser wird an der Außenwand des Gebäudes montiert und über eine Wanddurchführung mit dem Ofen verbunden. Allerdings greift diese Maßnahme in das Gemeinschaftseigentum ein und erfordert die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft sowie gegebenenfalls eine Baugenehmigung. Passendes Ofenrohr- und Schornsteinzubehör finden Sie im kamdi24-Shop.
Darüber hinaus müssen die Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien und Wänden eingehalten werden. Diese sind in den Aufstellanleitungen der Hersteller festgelegt und werden vom Schornsteinfeger bei der Abnahme überprüft. Außerdem ist ausreichend Platz für die Brennholzlagerung einzuplanen – idealerweise in einem trockenen Kellerraum oder auf dem eigenen Balkon.
WEG-Beschluss: Wann die Eigentümergemeinschaft zustimmen muss
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gelten für den Einbau eines Kaminofens besondere Regeln. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Der Schornstein, tragende Wände, die Fassade und das Dach zählen zum Gemeinschaftseigentum. Sobald Ihr Kaminofen-Vorhaben eines dieser Bauteile berührt, benötigen Sie einen Beschluss der Eigentümerversammlung.
Gemäß § 20 WEG dürfen bauliche Veränderungen nur vorgenommen werden, wenn die übrigen Eigentümer nicht über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt werden. Das betrifft beispielsweise mögliche Rauch- oder Geruchsbelästigungen, Lärm durch Holztransport oder optische Veränderungen an der Fassade durch einen Außenschornstein. Ein professionelles Gutachten oder die positive Stellungnahme des Schornsteinfegers kann die Zustimmung erleichtern.
Anders sieht es bei genehmigungsfreien Alternativen aus: Ein mobiler Elektrokamin oder ein Ethanolkamin, der ohne festen Schornsteinanschluss auskommt, zählt zum Sondereigentum. Für solche Geräte ist keine Zustimmung der Gemeinschaft erforderlich.
„Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum – wie der Anschluss an einen Schornstein oder eine Wanddurchführung – bedürfen immer eines WEG-Beschlusses. Bereiten Sie Ihren Antrag mit konkreten Plänen und der Bestätigung des Schornsteinfegers vor.“
Kaminofen in der Mietwohnung: Vermieter-Genehmigung ist Pflicht
Als Mieter benötigen Sie für den Einbau eines Kaminofens immer die schriftliche Genehmigung Ihres Vermieters. Das gilt selbst dann, wenn in der Wohnung bereits ein Schornsteinanschluss vorhanden ist – eine bestehende Anschlussmöglichkeit bedeutet nicht automatisch, dass diese genutzt werden darf. Der Vermieter muss dem Vorhaben ausdrücklich zustimmen.
Um den Vermieter zu überzeugen, sollten Sie gut vorbereitet sein. Betonen Sie die Vorteile: Ein Kaminofen steigert den Wert der Immobilie, verbessert die Wohnqualität und bietet eine zusätzliche, von Gas und Strom unabhängige Wärmequelle. Legen Sie idealerweise bereits die positive Beurteilung des Schornsteinfegers vor und benennen Sie die ausführende Fachfirma.
In der Regel verlangt der Vermieter, dass Sie sämtliche Kosten tragen – von der Anschaffung über den Einbau bis hin zu den laufenden Schornsteinfegerkosten. Auch eine Erhöhung der Mietkaution kann vereinbart werden. Klären Sie außerdem, was bei Auszug mit dem Ofen geschieht: Soll er wieder entfernt werden oder verbleibt er in der Wohnung?
Schornsteinfeger-Abnahme: Ohne geht es nicht
Unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind: Kein Kaminofen darf ohne die Abnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger in Betrieb genommen werden. Der Schornsteinfeger prüft, ob der vorhandene Schornstein für den Anschluss geeignet ist, ob die Sicherheitsabstände eingehalten werden und ob der Ofen den geltenden Emissionsgrenzwerten entspricht.
Kontaktieren Sie den Schornsteinfeger am besten bereits in der Planungsphase – also bevor Sie einen Ofen kaufen. Er kann Ihnen sagen, welche Ofenrohre und Rauchrohre Sie benötigen, welche Nennwärmeleistung zu Ihrem Schornsteinquerschnitt passt und ob gegebenenfalls bauliche Anpassungen erforderlich sind. Nach der Installation erfolgt die offizielle Abnahme und die Eintragung im Feuerstellenüberwachungsverzeichnis.
Seit dem 1. Januar 2022 gelten zudem verschärfte Vorschriften für neu errichtete Schornsteine: Die Austrittsöffnung muss so weit über das Dach hinausragen, dass die Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden können. Besonders in dicht bebauten Wohngebieten ist diese sogenannte „Firstüberhöhung“ relevant.
BImSchV und Emissionsgrenzwerte: Welche Vorschriften gelten?
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) regelt die Emissionsgrenzwerte für sogenannte kleine und mittlere Feuerungsanlagen – also auch für Kaminöfen. Seit 2015 gelten verschräfte Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Neue Kaminöfen müssen diese Werte einhalten, um überhaupt betrieben werden zu dürfen.
Das bedeutet konkret: Ein gebrauchter, älterer Kaminofen kann möglicherweise gar nicht mehr angeschlossen werden, wenn er die aktuellen Grenzwerte nicht erfüllt. Achten Sie beim Kauf daher unbedingt darauf, dass das Modell die Anforderungen der BImSchV Stufe 2 erfüllt und eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. Alle Kaminöfen im kamdi24-Shop erfüllen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Emissionsgrenzwerte nach 1. BImSchV (Stufe 2)
| Schadstoff |
Grenzwert |
Geltung |
| Feinstaub |
0,04 g/m³ |
Seit 01.01.2015 für neue Öfen |
| Kohlenmonoxid (CO) |
1,25 g/m³ |
Seit 01.01.2015 für neue Öfen |
| Mindestwirkungsgrad |
73 % |
Seit 01.01.2015 für neue Öfen |
Geeignete Ofentypen für das Mehrfamilienhaus
Nicht jeder Kaminofen ist für ein Mehrfamilienhaus gleich gut geeignet. Besonders empfehlenswert sind raumluftunabhängige Kaminöfen. Diese Modelle beziehen ihre Verbrennungsluft über eine externe Leitung von außen, statt die Raumluft zu nutzen. Das ist besonders in gut gedämmten Neubauten und Niedrigenergiehäusern mit kontrollierter Lüftungsanlage ein Muss – denn dort kann ein herkömmlicher, raumluftabhängiger Ofen gefährlichen Unterdruck erzeugen.
Ebenfalls interessant für Bewohner eines Mehrfamilienhauses sind Pelletöfen. Sie arbeiten mit automatischer Brennstoffzufuhr, verursachen weniger Feinstaub als klassische Kaminöfen und lassen sich per Thermostat oder App steuern. Der Pelletvorrat benötigt weniger Platz als Scheitholz, was in einer Wohnung ein klarer Vorteil ist.
Als genehmigungsfreie Alternative kommen Gaskamine, Ethanolkamine oder Elektrokamine infrage. Gaskamine benötigen zwar eine Abgasleitung, aber keinen klassischen Schornstein. Ethanol- und Elektrokamine erzeugen keine Rauchgase und sind daher auch ohne Schornsteinfeger-Abnahme einsetzbar – allerdings bieten sie keine vergleichbare Heizleistung.
Schritt für Schritt zum Kaminofen im Mehrfamilienhaus
Der Weg zum eigenen Kaminofen in einem Mehrfamilienhaus erfordert sorgfältige Planung. Die folgende Anleitung fasst alle wichtigen Schritte zusammen:
1 Schornsteinfeger kontaktieren
Lassen Sie den vorhandenen Schornstein auf Eignung prüfen. Der Bezirksschornsteinfeger kann beurteilen, ob ein Anschluss möglich ist und welche Anforderungen erfüllt werden müssen.
2 Genehmigung einholen
Als Eigentümer: Stellen Sie einen Antrag in der Eigentümerversammlung. Als Mieter: Bitten Sie Ihren Vermieter schriftlich um die Erlaubnis. Legen Sie die Bestätigung des Schornsteinfegers bei.
3 Ofen auswählen
Wählen Sie einen Kaminofen, der die BImSchV Stufe 2 erfüllt und zur Nennwärmeleistung Ihres Schornsteins passt. Für Mehrfamilienhäuser empfehlen sich raumluftunabhängige Modelle. Entdecken Sie die große Auswahl an Kaminöfen mit 6 bis 7 kW – ideal für Wohnungen.
4 Fachgerechte Installation
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit dem Anschluss des Kaminofens. Achten Sie auf die korrekten Sicherheitsabstände und verwenden Sie geprüftes Kaminzubehör.
5 Abnahme und Inbetriebnahme
Nach der Installation lassen Sie den Kaminofen vom Schornsteinfeger abnehmen. Erst nach der offiziellen Freigabe darf der Ofen in Betrieb genommen werden.
Fazit: Kaminofen im Mehrfamilienhaus ist möglich – mit Planung
Ein Kaminofen im Mehrfamilienhaus ist grundsätzlich erlaubt, sofern alle technischen, rechtlichen und baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der wichtigste erste Schritt ist das Gespräch mit dem Bezirksschornsteinfeger. Anschließend müssen – je nach Wohnsituation – entweder die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter ihre Zustimmung geben.
Mit einem modernen, raumluftunabhängigen Kaminofen, der die aktuellen BImSchV-Grenzwerte erfüllt, sind die Chancen auf eine Genehmigung hoch. Wer den Antrag professionell vorbereitet und alle notwendigen Nachweise mitbringt, kann sich bald über wohlige Wärme und knisterndes Feuer in den eigenen vier Wänden freuen.
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