Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Icon für Käuferschutz Käuferschutz
Icon für 100 Tage Geld-zurück-Garantie 100 Tage Geld-zurück-Garantie
icon für 0%–Finanzierung 0%–Finanzierung

14.01.26

Kaminofen-Garantie und Gewährleistung: Was ist abgedeckt?

Kaminofen-Garantie und Gewährleistung: Was ist abgedeckt? | kamdi24

Kaminofen-Garantie und Gewährleistung: Was ist abgedeckt?

Bild wurde KI-generiert

Wer einen neuen Kaminofen kauft, möchte wissen, welche Rechte im Schadensfall bestehen. Gewährleistung und Garantie klingen ähnlich, unterscheiden sich aber grundlegend. Erfahren Sie hier, was wirklich abgedeckt ist und worauf Sie achten sollten.

14.01.26 | von kamdi24 Redaktion

Gewährleistung vs. Garantie: Der grundlegende Unterschied

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden im Alltag häufig verwechselt – dabei handelt es sich um zwei völlig verschiedene Rechtsgrundlagen. Die Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung genannt) ist ein gesetzlich verankertes Recht, das jedem Käufer in Deutschland zusteht. Sie verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden waren.

Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, Händlers oder Importeurs. Sie ergänzt die gesetzliche Gewährleistung, kann aber niemals deren Umfang einschränken. Der Garantiegeber legt selbst fest, welche Bauteile und Schadensfälle abgedeckt werden und welche Bedingungen dafür gelten.

Für Sie als Käufer eines Kaminofens bedeutet das: Innerhalb der gesetzlichen Frist können Sie sich mit Mängeln immer an den Verkäufer wenden. Darüber hinaus profitieren Sie möglicherweise von einer erweiterten Herstellergarantie – sofern deren Bedingungen erfüllt sind.

Bild wurde KI-generiert

Was deckt die gesetzliche Gewährleistung ab?

In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Neuware zwei Jahre ab Erhalt der Ware – nicht ab dem Kaufdatum. Innerhalb dieser Frist muss der Verkäufer für alle Mängel einstehen, die zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestanden haben. Das gilt auch für versteckte Mängel, die erst später sichtbar werden.

In den ersten zwölf Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer: Er muss nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Ab dem siebten Monat kehrt sich die Beweislast um – dann müssen Sie als Käufer belegen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Das kann in der Praxis schwierig sein, weshalb eine zusätzliche Herstellergarantie besonders wertvoll ist.

Typische Gewährleistungsfälle beim Kaminofen sind Materialfehler im Stahlgehäuse, undichte Schweißnähte, fehlerhafte Schließmechanismen der Ofentür oder defekte Luftregelungen. Auch Transportschäden fallen unter die Gewährleistung, selbst wenn Sie den Schaden erst Tage nach der Lieferung entdecken.

Herstellergarantie beim Kaminofen: Umfang und Bedingungen

Viele Kaminofenhersteller gewähren eine Garantie, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Die Garantiedauer variiert dabei erheblich: Einige Hersteller bieten zwei Jahre, andere bis zu fünf oder sogar zehn Jahre auf bestimmte Komponenten wie den Feuerraum oder den Ofenkörper.

Die Garantie deckt in der Regel Material- und Herstellungsfehler ab. Allerdings knüpfen die meisten Hersteller ihre Garantie an bestimmte Bedingungen: bestimmungsgemäßer Betrieb, Verwendung zugelassener Brennstoffe, fachgerechte Installation und regelmäßige Wartung. Wird der Ofen beispielsweise mit ungeeignetem Brennmaterial befeuert oder dauerhaft überlastet, kann die Garantie erlöschen.

Besonders wichtig: Für Bauteile im Feuerraum – etwa Schamottsteine, Vermiculiteplatten, Umlenkbleche, Glas und Dichtungsleisten – gewähren viele Hersteller nur eine verkürzte Garantie von zwölf Monaten. Auch für Verkleidungen, Oberflächenbeschichtungen und elektrische Bauteile gelten häufig eingeschränkte Garantiezeiten.

„Lesen Sie die Garantiebedingungen Ihres Kaminofens sorgfältig durch. Dort ist genau festgelegt, welche Bauteile wie lange abgedeckt sind und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen."

Bild wurde KI-generiert

Gewährleistung vs. Garantie im Überblick

Merkmal Gesetzliche Gewährleistung Herstellergarantie
Rechtsgrundlage Gesetzlich vorgeschrieben (BGB) Freiwillige Zusatzleistung
Dauer 2 Jahre ab Warenerhalt Variabel (1–10 Jahre)
Ansprechpartner Verkäufer / Händler Hersteller / Importeur
Umfang Alle Mängel bei Übergabe Lt. Garantiebedingungen
Beweislast (1. Jahr) Beim Verkäufer Lt. Garantiebedingungen
Verschleißteile Nicht abgedeckt Meist ausgeschlossen

Verschleißteile: Was ist nicht abgedeckt?

Weder die gesetzliche Gewährleistung noch die Herstellergarantie decken den normalen Verschleiß von Bauteilen ab. Beim Kaminofen betrifft das vor allem Komponenten, die der direkten Hitzeeinwirkung im Feuerraum ausgesetzt sind. Diese Teile unterliegen einer natürlichen Abnutzung und müssen regelmäßig geprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden.

Zu den typischen Verschleißteilen eines Kaminofens gehören: Schamottsteine und Vermiculiteplatten im Brennraum, Feuerroste, Türdichtungen und Glasdichtungen, Sichtscheiben sowie Umlenkplatten. Auch Oberflächenbeschichtungen wie Lackierungen können durch die Wärmeentwicklung mit der Zeit Veränderungen zeigen – das ist normal und kein Garantiefall.

Bei kamdi24 finden Sie passende Kaminofen-Ersatzteile verschiedener Hersteller, damit Sie Verschleißteile unkompliziert erneuern können. Auch das richtige Kaminzubehör trägt dazu bei, die Lebensdauer Ihres Ofens zu verlängern und vorzeitigem Verschleiß vorzubeugen.

Tipps zur erfolgreichen Reklamation

Wenn Sie einen Mangel an Ihrem Kaminofen feststellen, sollten Sie schnell und dokumentiert handeln. Fotografieren Sie den Schaden von mehreren Seiten und notieren Sie das Datum der Feststellung. Je besser die Dokumentation, desto reibungsloser verläuft die Reklamation.

Kontaktieren Sie zunächst den Händler, bei dem Sie den Ofen gekauft haben – er ist Ihr erster Ansprechpartner für die gesetzliche Gewährleistung. Viele Hersteller bieten zusätzlich einen direkten Garantie-Service an, der den Vorgang beschleunigen kann. Bei kamdi24 finden Sie alle nötigen Informationen zur Reklamation und Rücksendung auf der entsprechenden Serviceseite.

Wichtig: Senden Sie niemals Ware ohne vorherige Rücksprache mit dem Händler zurück. Klären Sie den Ablauf vorab, damit die Bearbeitung nicht unnötig verzögert wird. Bewahren Sie außerdem Ihren Kaufbeleg und die Garantieunterlagen sorgfältig auf – diese Dokumente sind im Reklamationsfall unverzichtbar.

Prüfen Sie vor der Reklamation, ob der Schaden tatsächlich ein Gewährleistungs- oder Garantiefall ist. Normaler Verschleiß – etwa abgenutzte Dichtungen oder gerissene Schamottsteine nach mehreren Heizperioden – ist weder durch Gewährleistung noch Garantie abgedeckt. Bei einem echten Materialfehler hingegen stehen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Reklamation sehr gut.

Die Blog-Inhalte wurden von unserer Redaktion mithilfe von KI erstellt