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Die Förderlandschaft für Heizsysteme ist 2025/2026 breit aufgestellt. Im Fokus stehen nachhaltige, effiziente Lösungen, die nicht nur den CO₂-Ausstoß verringern, sondern dir auch attraktive Zuschüsse sichern. Nicht nur für technische Fachkräfte und Experten, sondern auch für Privatkunden lohnt es sich, die aktuellen Anforderungen, technischen Mindeststandards und Förderhöhen genau zu kennen. Wer jetzt auf innovative Hybridheizungen, wasserführende Pelletöfen und eine intelligente Systemintegration setzt, kann bis zu 70 % der Investitionskosten bezuschussen lassen – ein echtes Plus für jedes Projekt. In diesem Beitrag erfährst du, welche Systeme förderfähig sind, wie du Förderungen optimal kombinierst und welche technischen Kriterien entscheidend sind, um das Maximum aus den aktuellen Programmen herauszuholen. Weitere Informationen erhältst du zudem in unserem Technikratgeber zur Heizungsförderung.
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Förderlandschaft 2025/2026: Überblick für Kaminöfen, Pelletöfen & Hybridheizungen
Welche Systeme sind 2025/26 förderfähig?
Ab 2025 liegt der Fokus der staatlichen Förderung klar auf Heizsystemen, die erneuerbare Energien nutzen. Förderfähig sind insbesondere automatisch beschickte Pelletkaminöfen mit Wassertasche, effiziente Hybridheizungen (wie die Kombination aus Wärmepumpe und Biomasse oder Solarthermie) sowie zentrale Pelletheizungen. Klassische, scheitholzbefeuerte Kaminöfen oder einfache luftgeführte Pelletöfen gehen dagegen leer aus. Nur wasserführende, automatisch betriebene Pelletöfen, die einen wesentlichen Beitrag zur Heizungsunterstützung und/oder Warmwasserbereitung leisten, werden gefördert.

Wichtige technische Kriterien und Mindestanforderungen
Für die Förderfähigkeit eines Pelletofens oder Heizkessels gelten strenge technische Anforderungen. Das Gerät muss automatisch beschickt werden (d. h., es muss über einen Vorratsbehälter verfügen, aus dem der Brenner automatisch beschickt wird
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entweder ein integrierter Tank oder ein externes Silo) und über einen Wasserwärmetauscher verfügen. Gefordert sind zudem ein maximaler Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ und ein Kohlenmonoxid-Grenzwert von 200 mg/m³. Ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage ist Pflicht, ebenso wie ein ausreichend dimensionierter Pufferspeicher: Mindestens 30 l/kW beim Pelletofen, 55 l/kW bei Kombikesseln mit Scheitholz. Die Anlage muss mindestens 65 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien abdecken. Wer besonders emissionsarme Technik verbaut, kann einen pauschalen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro erhalten – ein deutlicher Anreiz für eine moderne Systemauswahl.
Förderhöhe und Kombinationsmöglichkeiten
Die Förderung setzt sich modular aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Die Grundförderung nach BEG EM beträgt 30 % der förderfähigen Kosten (maximal 9.000 Euro pro Wohneinheit). Zusätzlich kannst du kombinieren:
- 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus (max. 6.000 Euro), wenn du eine alte fossile Heizung ersetzt und die Umrüstung bis 2028 erfolgt. Eine neue Biomasseanlage muss mit einer Solarthermieanlage kombiniert werden.
- 30 % Einkommensbonus (max. 9.000 Euro), sofern das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt.
- 5 % Effizienzbonus für die Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie.*
- 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag für besonders saubere Geräte.
Du kannst alle Boni kombinieren, allerdings liegt die maximale Förderquote bei 70 % der Kosten. Förderfähig sind Investitionen bis 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei mehreren Einheiten gibt es für jede weitere Einheit 15.000 Euro (ab der 7. Einheit 8.000 Euro) zusätzlich.
Antragswege: BAFA, KfW und wichtige Fristen
Seit 2024 läuft der Antrag für den klassischen Heizungstausch direkt bei der KfW über das Programm 458 – egal, ob es sich um eine Pelletheizung oder eine Hybridlösung handelt. Für die Optimierung bestehender Anlagen, wie beispielsweise einen hydraulischen Abgleich oder den Austausch von Hocheffizienzpumpen, ist das BAFA zuständig. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dafür benötigst du einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, sodass der Vertrag erst bei Förderzusage wirksam wird. Nach Bewilligung hast du 36 Monate Zeit für die Umsetzung und weitere 6 Monate für die Einreichung aller Nachweise.
Technische Normen & Praxisbeispiel
Alle geförderten Geräte müssen mindestens die Anforderungen der BImSchV Stufe 2 erfüllen. Über die BAFA- und KfW-Listen kannst du förderfähige Modelle nachschlagen. Ein typisches Praxisbeispiel: Im Altbau ersetzt du eine alte Gasheizung durch einen wasserführenden, automatisch beschickten Pelletkaminofen in Kombination mit Solarthermie. Diese Lösung erfüllt die 65 %-Regel, der Feinstaubausstoß bleibt unter 2,5 mg/m³ – so sicherst du dir Grundförderung, Klima-Bonus und Emissionszuschlag und erhältst bis zu 70 % der Investitionskosten zurück.
Förderung clever kombinieren
Wenn du die Investition vorfinanzieren musst, kannst du den zinsvergünstigten Ergänzungskredit der KfW (bis 120.000 Euro pro Wohneinheit, Programm 358/359) nutzen. Alternativ ist eine steuerliche Absetzbarkeit von bis zu 20 % über drei Jahre möglich – allerdings nicht in Kombination mit der Förderung. Kommunale Programme lassen sich in der Regel zusätzlich zu den Bundesmitteln beantragen und können so die Förderung weiter erhöhen.
Förderfähige Technologien & Systeme: Technische Voraussetzungen und Grenzen
Was ist förderfähig? – Überblick über Technologien und Systemtypen
Für eine Förderung kommen nur bestimmte, besonders effiziente Biomasseheizungen und Hybridlösungen in Frage. Förderfähig sind wasserführende, automatisch beschickte Pelletkaminöfen und zentrale Pelletheizungen sowie Hybridheizungen mit Kombination von Wärmepumpe, Biomasse oder Solarthermie. Einfache luftgeführte Kaminöfen und klassische Scheitholzöfen sind hingegen ausgeschlossen.
Pelletkaminofen mit Wassertasche gemäß BEG EM fördern lassen
Im Kern sind Pelletöfen mit Wassertasche (wasserführende Pelletöfen) förderfähig, sofern sie automatisch beschickt werden und Wärme ins zentrale Heizsystem einspeisen. Solche Systeme eignen sich optimal für die Warmwasserbereitung und zur Unterstützung der Zentralheizung. Geräte ohne automatische Pelletzuführung oder ohne Wasseranbindung werden nicht mehr bezuschusst.
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Technische Mindestanforderungen für die Förderung
- Automatische Beschickung: Nur Pelletöfen mit automatischer Nachführung aus einem integrierten Tank oder einem externen Silo sind förderfähig.
- Wärmeverteilung über Wasser: Mindestens 50 % der erzeugten Wärme muss ins Heizungswasser eingespeist werden.
- Pufferspeicher: Pflicht: mindestens 30 l/kW für Pelletöfen, 55 l/kW bei Kombikesseln mit Scheitholz.
- Nennwärmeleistung: Mindestens 5 kW erforderlich, Einsatz für Heizung und/oder Warmwasserbereitung.
- Hydraulischer Abgleich: Obligatorisch für die ganze Heizungsanlage, Verfahren A oder B sind zulässig. Häufig ist Verfahren B (Heizkurveneinstellung) Standard.
- Emissionsgrenzwert: Feinstaub maximal 2,5 mg/m³, Kohlenmonoxid maximal 200 mg/m³ für Emissionszuschlag. Nachweise durch Prüfprotokolle nach aktueller Norm.
- Hoher Wirkungsgrad: Gefordert sind über 91 % Wirkungsgrad und ein Raumheizungsnutzungsgrad (ETA S) von mindestens 81 %.
Hybridheizungen & Schnittstellen: Kombinationsmöglichkeiten
Förderfähig sind Hybridheizsysteme, die verschiedene erneuerbare Techniken verbinden: Zum Beispiel die Kopplung von wasserführendem Pelletofen mit Solarthermie oder Wärmepumpe. Alle Systeme benötigen eine gemeinsame Regelung und einen hydraulisch verbundenen Pufferspeicher. Steuerungs-, Mess- und Überwachungstechnik sind Pflicht, um eine effiziente Zusammenarbeit zu gewährleisten. Besonders spannend wird es mit Smart-Home-Lösungen, die Heizungsregelung, Temperatur- und Verbrauchsmanagement sowie Fernüberwachung ermöglichen.
Technische Grenzen und Ausschlüsse
- Handbeschickte Systeme, einfache luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzöfen sind ausgeschlossen.
- Prototypen und gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert.
- Erforderlich: Mindestens 65 % Nutzung erneuerbarer Energien und Einhaltung aller Emissions- und Effizienzkriterien.
Fazit: Setze auf wasserführende, automatisch beschickte Systeme mit niedrigen Staubemissionen, Pufferspeicher und hydraulischem Abgleich. Hybridlösungen mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Smart Home bringen zusätzliche Effizienz und Förderboni. Lass vorab vom Heizungsfachbetrieb prüfen, ob alle technischen Anforderungen erfüllt sind – so holst du das Maximum aus der Förderung heraus.
Förderhöhe, Boni und Finanzierung: Rechenbeispiele und Maximierung
Förderhöhe für Kaminöfen, Pelletheizungen & Hybridheizungen – das steckt 2025 drin
Beim Heizungstausch und der Installation nachhaltiger Systeme wie wasserführenden Pelletkaminöfen, Pelletheizungen oder Hybridheizungen übernimmt der Staat 2025 – je nach individueller Konstellation – bis zu 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Die förderfähigen Kosten sind für ein Einfamilienhaus auf 30.000 € gedeckelt, für jede weitere Wohneinheit kommen 15.000 € (ab der 7. Einheit 8.000 €) hinzu.
Wichtig: Nur wasserführende Pelletöfen sind förderfähig, klassische Scheitholzöfen nicht. Die Grundförderung beträgt 30 %. Mit diversen Boni kannst du die Förderung auf bis zu 70 % steigern.
Alle Zuschuss-Boni im Überblick
- Grundförderung: 30 % (gilt auch für Vermieter)
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % (bei Austausch einer alten fossilen oder Biomasseheizung bis Ende 2028; danach alle 2 Jahre 3 % weniger - eine neue Biomasseanlage muss hierbei mit einer Solarthermieanlage kombiniert werden)
- Einkommensbonus: 30 % (bei max. 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen)
- Effizienzbonus: 5 % (z. B. bei Kombination mit Wärmepumpe)*
- Emissionsminderungszuschlag: 2.500 € pauschal (bei Feinstaub ≤ 2,5 mg/m³)
Die Summe aller Boni ist auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Der Emissionsminderungszuschlag kommt ggf. on top.
Praktische Rechenbeispiele zur Fördermaximierung
- Einfamilienhaus mit allen Boni: Kosten: 30.000 €. 30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus + Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) + 30 % Einkommensbonus = 70 % (21.000 € Zuschuss), mit Emissionsminderungszuschlag bis zu 23.500 €.
- Ohne Einkommensbonus: 30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus + Emissionsminderungszuschlag = 50 % = 15.000 € Zuschuss für 30.000 € Investition.
- Mehrfamilienhaus (2 Wohneinheiten): förderfähige Kosten: 45.000 €, max. 70 % Zuschuss = 31.500 €.
Für den Klimabonus muss die alte Heizung (Öl, Kohle, Gasetagenheizung, Nachtspeicher oder mind. 20 Jahre alte Gasheizung) ersetzt und entfernt werden. Wird sie durch eine neue Biomasseanlage ersetzt, so muss diese mit einer Solarthermieanlage kombiniert werden. Für Hybridheizungen muss die Pelletheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe kombiniert werden, damit alle Boni greifen.

KfW Ergänzungskredit & steuerliche Absetzbarkeit
Reicht dein Eigenkapital nicht aus, kannst du den KfW Ergänzungskredit (Programm 358/359) nutzen. Bis zu 120.000 € je Wohneinheit sind möglich – für Haushalte bis 90.000 € Jahreseinkommen gibt es besonders günstige Zinsen. Voraussetzung ist eine Förderzusage für den Heizungstausch oder eine Einzelmaßnahme. Alternativ kannst du bis zu 20 % der Sanierungskosten steuerlich absetzen, sofern keine Fördermittel beantragt wurden. Die Steuerersparnis verteilt sich auf drei Jahre.
Förderfähige Kosten: Was wird anerkannt?
- Anschaffungskosten der Heizung inkl. Installation
- Kosten für Pelletlager, Pufferspeicher, Regelungstechnik
- Anpassung von Schornstein, Heizkreisen und Umfeldmaßnahmen
- Planung, Beratung, Baubegleitung
- Demontage und Entsorgung der Altanlage
Der Antrag muss immer vor Beginn der Arbeiten gestellt und bewilligt werden. Lass dir Angebote machen, plane großzügig und prüfe, ob du alle Boni erreichst – so holst du das Maximum aus der Förderung heraus.
Systemintegration, Optimierung und Ausblick: Zukunftssichere Förderstrategien
Intelligente Systemintegration für maximale Effizienz und Förderung
Die Kombination verschiedener Technologien ist der Schlüssel zu hoher Effizienz, niedrigen Emissionen und maximaler Förderfähigkeit. Besonders gefragt: Hybridheizungen, etwa ein wasserführender Pelletkessel mit Solarthermie, Photovoltaik und Wärmepumpe – am besten gesteuert über ein Smart Home. Durch diese Vernetzung optimierst du den Eigenverbrauch deines Stroms, passt die Heizleistung flexibel an und sparst gezielt Kosten.
Technische Anforderungen an eine Hybridheizung für die Förderung
Für die Förderung müssen innovative Heiztechnologien vernetzt werden. Förderfähig sind automatisch beschickte Pelletkessel (meist mit großem Pufferspeicher), kombiniert mit Wärmepumpe, Solarthermie oder PV. Besonders attraktiv ist ein Staub-Emissionswert unter 2,5 mg/m³ – dafür gibt es den Emissionsminderungszuschlag. Wärmepumpen müssen ab 2025 Smart-Meter-fähig sein, damit sie netzdienlich steuerbar sind. Für Pufferspeicher empfiehlt sich eine Größe von mindestens 30 l/kW, bei komplexen Systemen häufig 800 l oder mehr.
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Förderung für Bestand und Neubau optimal nutzen
Im Altbau erreichst du für Hybridheizungen bis zu 70 % Zuschuss pro Wohneinheit (max. 21.000 € plus 2.500 € Emissionsbonus), oft in Kombination von Pelletheizung und Solarthermie oder einer Wärmepumpe. Im Neubau gibt es zinsgünstige KfW-Kredite, wenn hohe Effizienzhausstandards erfüllt sind. Kommunale und regionale Programme bringen oft noch einmal 10–20 % extra.

Steuertipps und nachhaltige Strategie
Falls du keinen Zuschuss beantragst, kannst du alternativ bis zu 20 % der Sanierungskosten für Heizung, Dämmung oder Smart-Home-Lösungen steuerlich absetzen. Aber: Förderung (KfW, BAFA) und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren – rechne daher genau, was für dich lukrativer ist.
Fazit: Nachhaltig investieren, clever kombinieren
Setze auf intelligente Systemintegration, nutze alle Fördermöglichkeiten und plane deine Heiztechnik vorausschauend und zukunftssicher. Damit sicherst du dir niedrige Betriebskosten, maximale Zuschüsse und bist für künftige Gesetze und Energiepreise bestens vorbereitet.
Praktische Umsetzung und Antrag: Schritt für Schritt zur Förderung
Damit dein Förderantrag reibungslos durchgeht, solltest du folgende Schritte beachten:
- Technische Planung & Angebote: Lass die neue Heizung von einem Fachbetrieb oder Energieberater detailliert planen und hole mehrere Angebote ein. Beachte, dass alle technischen Vorgaben der aktuellen Förderprogramme erfüllt sein müssen.
- Musterverträge: Schließe einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab. Diese Klausel stellt sicher, dass der Vertrag nur bei Förderzusage wirksam wird.
- Erforderliche Nachweise: Du brauchst die Bestätigung zum Antrag (BzA) von der Fachfirma, einen unterschriebenen Vertrag, sowie ggf. Einkommensnachweise für den Bonus. Nach Einbau der Anlage ist eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) nötig, dazu sämtliche Rechnungen und Nachweise über den hydraulischen Abgleich.
- Antragstellung: Der Antrag erfolgt online im KfW-Portal (für Heizungstausch) oder beim BAFA (für Optimierungsmaßnahmen). Achte auf vollständige Unterlagen und fristgerechte Einreichung – nach der Bewilligung hast du 36 Monate Zeit zur Umsetzung, danach 6 Monate für die Nachweise.
- Praxis-Tipps: Plane die förderfähigen Kosten großzügig und rechne mit möglichen Preisanpassungen. Prüfe, welche Förderungen (KfW, BAFA, regionale Programme) du kombinieren kannst – aber beachte die Förderdeckelung und das Verbot der Kombination mit der steuerlichen Förderung.
Detaillierte technische Spezifikationen: Achte auf automatische Beschickung, ausreichende Pufferspeicher, niedrige Emissionswerte, hydraulischen Abgleich (Verfahren A oder B) und die digitale Dokumentation aller Maßnahmen. Lass dich von zertifizierten Energieberatern unterstützen, um alle Vorgaben einzuhalten und Fehler zu vermeiden.
Nutze deine Chance auf Heizungsförderung in der Saison 2025/2026
Die staatlichen Förderprogramme bieten 2025/26 die Chance, Modernisierung, Effizienz und Nachhaltigkeit optimal miteinander zu verbinden. Wer die technischen Anforderungen erfüllt und die passenden Förderboni einplant, kann bis zu 70 % der Investitionskosten sparen und ist für die Zukunft bestens gerüstet. Jetzt heißt es: Anlagen clever planen, Fördermittel rechtzeitig beantragen und von günstigen Krediten oder Steuerboni profitieren – für nachhaltige Energie, niedrige Betriebskosten und maximale Investitionssicherheit.
kamdi24 ist dein Partner auf dem Weg zur optimalen Heizungsförderung
Du benötigst eine Beratung zum Thema Heizungsförderung nach BEG EM? Wir helfen dir gern! Unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr für dich da – per E-Mail an [email protected], im Live-Chat oder telefonisch unter 0351 25930011.
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Bitte beachte: Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Beratung durch einen zertifizierten Energiefachberater. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
* Den Effizienzbonus gibt es nur für Wärmepumpen, wenn diese mit natürlichen Kältemitteln arbeiten (z. B. Propan R 290) und die Bezugsquelle Erde, Wasser oder Abwasser ist.
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