Wieviel Leistung benötige ich für mein Haus?

Die richtige Dimensionierung eines Heizgerätes, egal ob wasserführender Kamineinsatz, Pelletkessel oder Scheitholzkessel, ist eine wichtige Kaufüberlegung. Der Wärmebedarf eines Gebäudes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählt der genaue Aufstellort des Gerätes, der Wärmeverlust des Gebäudes sowie das örtliche Klima.

Die sicherste Art und Weise ist natürlich die sachgemäße Berechnung der sog. Heizlast durch einen Fachmann, z.B. durch einen Energieberater. Grundsätzlich sind die folgenden drei Faktoren ausschlaggebend für die Berechnung der Heizlast:


  • Transmissionswärmeverlust: Dieser Wert gibt Auskunft darüber wieviel Energie ein Haus über seine äußere Hülle, d.h. nicht nur über die Wände, sondern auch über Dach, Türen und Fenster nach außen abgibt und somit verliert. Dieser Wert ist wesentlicher Bestandteil der Energiesparverordnung und muss im Energieausweis eines Hauses ausgezeichnet werden. Eine gute Dämmung der Gebäudehülle und die Verwendung von bspw. Wärmeschutzverglasung oder energiesparenden Türen beeinflussen diesen Wert positiv.

  • Lüftungswärmeverlust: Die tägliche Belüftung von Wohnräumen dient nicht nur dem Wohnkomfort, sondern gleichzeitig dem Feuchteschutz und beugt der Bildung von Schimmel vor. Dieses unerlässliche Vorgehen bedingt jedoch auch einen Wärmeverlust. Darüber hinaus können auch undichte Türen und Fenster zu einem solchen Verlust führen. Moderne Lüftungssyteme bzw. -anlagen, welche den Wohnraum kontrolliert belüften und dabei Wärme zurückgewinnen, können hier Abhilfe schaffen. In unserem Shop finden Sie Lüftungsanlagen des Herstellers Dimplex.

  • Zusatz-Aufheizleistung: Als dritter wichtiger Faktor wird die Zusatz-Aufheizleistung in die Berechnung mitaufgenommen, da diese Auskunft darüber gibt, wieviel Leistung nach einer Heizpause für das Wiederaufheizen des Hauses erforderlich ist. Zu solchen Heizpausen kann es bspw. durch einen Heizungsausfall, aber auch durch eine Nachtabsenkung kommen.

Seit Einführung der DIN EN 12831 reglementiert diese die Berechnung der Heizlast und bezieht die drei oben genannten Faktoren in die Bestimmung mit ein.

Bei Bestandsgebäuden ist in vielen Fällen auch eine überschlägige Ermittlung anhand Erfahrungswerten möglich. Diese kann z.B. anhand bestehender Heizgeräte oder durch Auswertung der Verhältnisse ähnlicher Gebäude erfolgen. So können je nach Alter und der damit typischen energetischen Bauweise Näherungswerte zum Energiebedarf gebildet werden.

Folgende Übersicht soll Ihnen eine annähernde Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der richtigen Mindestgröße des neu zu errichtenden Kessels bieten. Dazu wird der Energiebedarf pro m² Wohnfläche dem jeweiligen Gebäude-Baujahr zugeordnet.


 Baujahr bis 1958
 ca. 0,16 kW/m²
 Baujahr 1959-68
 ca. 0,15 kW/m²
 Baujahr 1969-73
 ca. 0,13 kW/m²
 Baujahr 1974-77
 ca. 0,10 kW/m²
 Baujahr 1978-83
 ca. 0,09 kW/m²
 Baujahr 1984-94
 ca. 0,07 kW/m²
 Baujahr 1995-2003
 ca. 0,06 kW/m²








Bei einem Haus aus dem Jahr 1978 mit 150m² Wohnfläche ergibt sich also ein durchschnittlicher Energiebedarf von mindestens 13,5 kW. In diesem Sinne sollten also mindestens 13,5 kW vom Pelletkessel, Holzvergaserkessel oder auch vom wasserführenden Kamineinsatz bereitgestellt werden. Eine höhere Dimensionierung bei Geräten dieser Klasse ist grundsätzlich nicht schädlich und kann z.B. auch bei der Brauchwassererwärmung sinnvoll eingesetzt werden. Allerdings sollten Sie auch zurückliegende Modernisierungsmaßnahmen beachten. Sorgen neue Fenster oder eine zusätzliche Gebäudedämmung mittlerweile für einen viel niedrigeren Energiebedarf? Dann kann auch beim Holzvergaser und Co zu einer geringeren Leistungsklasse gegriffen werden.

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