Ab April 2015 erhöhen sich die Förderungen für Maßnahmen zur Nutzung von Solarthermie, wasserführenden Pelletgeräten und Holzvergaserkesseln sowie die Innovationsförderung für Solaranlagen.
Privaten Haushalten wird es leicht gemacht, die Förderung des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Anspruch zu nehmen. Dazu sind nach dem Kauf und erfolgter Montage der Anlage die Kaufrechnung und das ausgefüllte Antragsformular beim BAFA einzureichen. Die Formulare werden auf seiner Homepage www.bafa.de bereitgestellt.
Was hat sich geändert?
Bisher hatte das BAFA Pelletkessel mit 2.400 Euro gefördert, nun sind es 3.000 Euro. Für die Installation wasserführender Pelletöfen und Scheitholzkessel bekommt man 2.000 Euro, anstatt 1.400 Euro. Der Einsatz einer Solarthermieanlage wird mit mindestens 2.000 Euro gefördert. Vorher waren es 1.500 Euro.
Neues von der Innovationsförderung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sieht ab sofort eine Innovationsförderung für Solarthermieanlagen, die sowohl auf einem Neubau als auch auf Gebäudebestand installiert werden, vor. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit für eine Solarthermieanlage mit einer Bruttokollektorfläche von 20 m² bis 100 m² diese Förderung zu beantragen (Neubau: 150 Euro; Erweiterung: 200 Euro).
Wo kann ich mich über die Fördermaßnahmen informieren?
Im BAFA-Ratgeber auf unserer Homepage finden Sie eine von uns erstellte Übersicht der Fördermöglichkeiten. Gern können Sie uns Fragen zur Förderung stellen. Bitte beachten Sie, dass einzig die Homepage des BAFA verbindliche Informationen liefert. In den betreffenden Angeboten auf www.kamdi24.de sind die Förderhöhen aufgeführt.* Wir stellen unseren Kunden nur einen Leitfaden zur Verfügung und können auf die entsprechenden Förderhöhen hinweisen.
Wichtige Informationen und Formulare finden Interessierte ausschließlich hier:
www.bafa.de
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/formulare/index.html
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/formulare/index.html
Wie erhalte ich die Förderung für meine Anlage und wonach wird das entschieden?
Grundsätzlich hat jeder private Haushalt problemlos die Möglichkeit eine Förderung für seine Anlage zu beantragen, wenn diese als förderfähig gilt (Pelletkessel, wasserführende Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und Solaranlagen).
Als Voraussetzung für die Förderung gilt, dass die beantragten Produkte bei der BAFA gelistet sind, die Installation in einem Bestandsgebäude (Ausnahmen – Innovationsförderungen bei Solaranlagen auf Neubauten) erfolgt und die notwendigen Fördergelder beim BAFA zur Verfügung stehen.
Allein das BAFA darf über die Ausschüttung der Fördergelder bestimmen.
*Bitte beachten Sie, dass der Förderentscheid ausschließlich durch die BAFA erteilt wird und an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist. Die Förderung wird nicht in jedem Falle gewährt! Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüft in jedem Falle die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und stellt danach den Bescheid aus. KamDi24 übernimmt daher keine Haftung für die Entscheidung der BAFA. Die genauen Fördervoraussetzungen können Sie im Technikratgeber unter: BAFA-Richtlinien nachlesen.