BImSchV 2022: Höhere Schornsteine für Kamine und Pelletöfen

BimSchV 2022 fordert höhere Schornsteine

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Mit höheren Schornsteinen und einer vorgegebenen Position soll ab 2022 vor allem in dicht bebauten Wohngebieten die Luftqualität erheblich verbessert werden. Die bei der Verbrennung von Holz entstehenden Emissionen werden dabei künftig über den natürlichen Luftstrom davongetragen, anstatt sich zwischen den Häusern abzusetzen. Alle Anforderungen im Detail lesen Sie in diesem Blogartikel.


Welche Änderungen gelten ab 1.1.2022 bezüglich der BImSchV?

Mit Beginn des Jahres 2022 treten neue Vorschriften für die Errichtung von Schornsteinen in Kraft. Dies betrifft Feuerstätten, die mit festen Brennstoffen wie Holz betrieben werden. Dazu zählen sowohl Pellet- als auch Holzheizungen. Diese Anlagen müssen künftig einen Schornstein besitzen, dessen Austrittsöffnung außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone des Hauses liegt. Konkret bedeutet das: Der Schornstein muss nahe am Dachfirst angeordnet werden und diesen um mindestens 40 cm überragen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Abgase ausreichend verdünnt und von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden.

Besonders in dicht besiedelten Wohngebieten wird dadurch zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen. Bisher besteht ein erhöhtes Risiko für die menschliche Gesundheit, da sich Luftschadstoffe an windstilleren Orten ungehindert zwischen Häusern sammeln können.

Die konkreten Ableitbedingungen können in der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (vom 13. Oktober 2021) auf den Seiten des Deutschen Bundestages nachgelesen werden.


Für wen gelten die neuen Vorschriften?

Den geänderten Bestimmungen unterliegen ausschließlich ab 1.1.2022 neu errichtete Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt. Dazu zählen zentrale Heizkessel, welche das gesamte Haus mit Wärme (und Warmwasser) versorgen, ebenso wie Einzelraumfeuerungsanlagen, also Feuerstätten wie ein Kaminofen, die nur den Aufstellraum beheizen.


Welche Ausnahmen sind von den neuen Regeln nicht betroffen?

Feuerstätten, die bei Inkrafttreten der neuen Verordnung bereits installiert sind, dürfen ohne Einschränkungen weiter betrieben werden. Das Gleiche gilt für den Austausch einer bestehenden Ölheizung durch eine Biomasseheizung und auch beim Ersatz einer bestehenden Einzelraumfeuerungsanlage.


Gibt es weitere Änderungen ab 2022?

Als Verbraucher erwarten Sie neben den neuen Richtlinien zur Errichtung von höheren Schornsteinen keine weiteren Änderungen. Hersteller müssen jedoch ab 2022 die aktuell geltenden EcoDesign-Richtlinien für ihre Geräte beachten. Dies betrifft zunächst Einzelraumheizgeräte, die mit festen Brennstoffen betrieben werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema „Ecodesign 2022 – umweltschonende Kaminöfen und Pelletöfen“.

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