Gefahren beim gleichzeitigen Betrieb von Kaminofen und Lüftungsanlage

Überall dort, wo ein raumluftabhängiger Kaminofen zusammen mit einer Lüftungsanlage betrieben wird, besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung. Damit die giftigen Abgase im Fall eines entstehenden Unterdrucks nicht in den Wohnraum gelangen, gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten.

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Wie entsteht gefährlicher Unterdruck?

Ein raumluftabhängiger Ofen benötigt für die Verbrennung Frischluft und saugt diese Luft aus dem Raum ab, in dem er aufgestellt ist. Die entstehenden Abgase und die heiße Luft steigen durch den Schornstein nach oben (Kaminzugeffekt).

Auch eine Lüftungsanlage, z. B. eine Dunstabzugshaube oder ein Wäschetrockner mit Abluftbetrieb, entziehen dem Aufstellraum Sauerstoff. Bei gleichzeitigem Betrieb beider Anlagen kann ein Unterdruck entstehen, wodurch die Rauchgase nicht in den Schornstein geleitet, sondern in den Wohnraum gesaugt werden.

Der in den Abgasen enthaltene Anteil an Kohlenmonoxid kann zu lebensbedrohlichen Situationen führen. Eine Vergiftung mit dem geruchlosen und reizarmen Gas macht sich zunächst mit Kopfschmerzen, Übelkeit und Müdigkeit bemerkbar. Stellt man diese Symptome fest, sollte man schnellstmöglich ein Fenster zum Lüften öffnen, um dem Raum neuen Sauerstoff zuzuführen.

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Beim Unterdruck werden die giftigen Abgase des Kamins in den Aufstellraum gesaugt

Regelungen in der Feuerungsverordnung

Der Betrieb von raumluftabhängigen Kaminöfen ist in der Feuerungsverordnung (FeuVo) geregelt. Die Inhalte werden auf Länderebene festgelegt, wobei sich die Bestimmungen im Wesentlichen sehr ähneln. Die Bezirksschornsteinfeger kontrollieren die Einhaltung der Feuerungsverordnung.

Für raumluftabhängige Feuerstätten ist festgelegt, dass deren Betriebssicherheit durch die Nutzung von Raumluft absaugenden Anlagen (z. B. Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner) nicht beeinträchtigt werden darf. Dies liegt vor, wenn

  1. eine gleichzeitige Nutzung von Feuerstätte und Abluftanlage durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird,
  2. die Abgasführung durch Sicherheitseinrichtungen überwacht wird,
  3. die Abgase der Feuerstätten über die Luft absaugenden Anlagen abgeführt werden oder
  4. anlagentechnisch sichergestellt ist, dass bei Inbetriebnahme der Feuerstätten kein Unterdruck entstehen kann.

(Feuerungsverordnung § 4, Absatz 2 Aufstellung von Feuerstätten, Gasleitungsanlagen).

Wie kann ich meinen raumluftabhängigen Kamin gefahrlos in Betrieb nehmen?

Die einfachste Möglichkeit für einen gefahrlosen Einsatz des raumluftabhängigen Kamins und einer Lüftungsanlage besteht durch Öffnen der Fenster, damit genügend Frischluft dem Raum zugeführt wird. In Zeiten steigender Energiekosten, ist dies jedoch nicht die beste Methode.

Natürlich ist es auch möglich, die Feuerstätte und Abluftanlage im wechselweisen Betrieb zu nutzen. Sollte jedoch ein gleichzeitiger Betrieb vorgesehen sein, benötigen Sie verschiedene Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. einen Unterdruck- oder Zuluftwächter oder einen Fensterkontaktschalter.

Der Unterdruckwächter prüft permanent den Luftdruck im Aufstellraum und schaltet die Lüftungsanlage automatisch ab, sobald der Druck unter ein gefährliches Niveau sinkt. Ein Zuluftwächter überprüft wiederum, ob durch ein geöffnetes Fenster genügend Sauerstoff in den Raum gelangt. Ist dies nicht der Fall, wird die Lüftungsanlage automatisch abgestellt bzw. kann nicht in Betrieb genommen werden. Mit einem Fensterkontaktschalter wird ebenfalls sichergestellt, dass die Lüftungsanlage nur bei geöffnetem Fenster in Betrieb genommen werden kann.

Alternative: Raumluftunabhängige Kaminöfen

Speziell in gut gedämmten Neubauten mit besonders dichten Fenstern (z. B. Passiv- oder Niedrigenergiehäuser) ist die Frischluftzufuhr sehr begrenzt, da nur noch wenig bis gar keine Luft von außen einströmt. Häufig sind diese Häuser daher mit einer kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage ausgestattet, welche einem Raum Frischluft absaugt, um diese einem anderen Raum zuzufügen. Damit die Gefahr eines Unterdrucks von vornherein ausgeschlossen wird, darf in diesen Gebäuden nur ein raumluftunabhängiger Kaminofen verbaut werden, bei dem die Zuführung der Verbrennungsluft ausschließlich über eine externe Leitung erfolgt.

Um sicherzustellen, dass der Ofen tatsächlich raumluftunabhängig ist, gibt es die sogenannte DIBt-Zulassung. Diese Zertifizierung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) wird nur an Kaminöfen vergeben, welche auf ihre Dichtigkeit hinreichend geprüft und als absolut raumluftunabhängig eingestuft wurden. Feuerstätten erhalten die DIBt-Zertifizierung wenn Tür, Korpus und Aschefach richtig abgedichtet sind und sie über eine selbstverriegelnde Tür verfügen. Zudem muss die Zuluft über eine externe Leitung, den Außenluftanschluss, erfolgen. Der Anschluss zieht entweder Luft

  • über einen Luftschlauch von außen,
  • aus einem Raum, der nicht an die Lüftungsanlage angeschlossen ist (z. B. Keller) oder
  • wird an den Luftkanal eines dafür geeigneten Schornsteins (Luft-Abgas-Schornstein) angeschlossen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch in folgendem Artikel: Wann benötige ich einen raumluftunabhängigen Kaminofen?

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