JETZT BIS ZU 20 % AUSTAUSCHRABATT SICHERN!

Am 31.12.2024 endet die letzte Übergangsfrist für die 2. Stufe der 1. BImSchV (1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Alle Kaminöfen, die zwischen 1995 und März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen nach Ablauf dieser Frist nachweislich die Grenzwerte der BImSchV II einhalten – andernfalls erlischt ihre Betriebserlaubnis. Wenn Ihr Kaminofen in Bezug auf Emission, Wirtschaftlichkeit und Effizienz nicht mehr der aktuellen Norm entspricht, lassen Sie sich gern von uns beraten und sichern Sie sich beim Kauf eines neuen Gerätes einen Austauschrabatt von bis zu 20%.

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