Förderung von Solarthermie

Wann und wo beantrage ich die Förderung für eine Solarthermieanlage?
Was wird konkret in Bezug auf Solarthermie gefördert?
Wie hoch sind die Fördersätze für Solarthermie nach BEG EM?
Erläuterungen zu den einzelnen Elementen der Förderung für solarthermische Anlagen
Förderfähige Solarthermie-Kollektoren bei kamdi24

Am 29.12.2023 wurde im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die neue Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21.12.2023 veröffentlicht. Diese neue Richtlinie ersetzt die zuvor gültige Richtlinie für die BEG EM vom 09.12.2022. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Fördermöglichkeiten ab jetzt für die Installation von Solarthermie gelten.

BEG EM Förderung Solarthermie

Wann und wo beantrage ich die Förderung für eine Solarthermieanlage?

Die Zuschussförderung für solarthermische Anlagen wird online bei der KfW beantragt. Vorhaben, die zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen werden, können bis 30.11.2024 auch nachträglich beantragt werden. Das bedeutet, dass Sie bis Ende August 2024 bereits vor der Stellung des Förderantrags mit Ihrem Vorhaben beginnen können. 

Was wird konkret in Bezug auf Solarthermie gefördert?

Nach BEG EM wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung gefördert. Das heißt, dass Sie die Erweiterung Ihrer bestehenden Heizungsanlage um Solarthermie sowie die Neuerrichtung einer Heizungsanlage, die Solarthermie mit einbezieht, fördern lassen können.

Die Förderung der Kollektoren ist an bestimmte technische Voraussetzungen geknüpft. Eine aktuell gültige Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen können Sie hier herunterladen.

Die geförderte Anlage muss überwiegend, d. h. mit mehr als 50 % der erzeugten Wärme, einen der folgenden Zwecke erfüllen: 

  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung
  • Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Solare Kälteerzeugung
  • Zuführung der Wärme oder solaren Kälte in ein Gebäudenetz

Wie hoch sind die Fördersätze für Solarthermie nach BEG EM?

Förderelement Prozentsatz
Zuschuss für solarthermische Anlagen 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus* max. 20 %
Einkommensbonus** 30 %
Maximaler Fördersatz*** 70 %

Erläuterungen zu den einzelnen Elementen der Förderung für solarthermische Anlagen

* Der Klimageschwindigkeitsbonus wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (unabhängig vom Installationsdatum) gegen eine förderfähige Biomasseheizung austauschen. Zudem kann der Bonus bei Austausch einer funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizung gewährt werden, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. 
Der Bonus ist an weitere Installationsbedingungen geknüpft, u. a. muss eine neu errichtete Biomasseheizung mit einer solarthermischen Anlage, einer Wärmepumpe oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Solarenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung kombiniert werden.
Bis 31.12.2028 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 20 %. Danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte ab. Nach dem 31.12.2036 entfällt der Bonus komplett.

** Der Einkommensbonus wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € gewährt.

BEG EM-förderfähige Solarthermie-Flachkollektoren im Kamin-Shop von kamdi24

In unserem Kamin-Shop finden Sie zahlreiche gemäß BEG EM förderfähige Solarthermie-Flachkollektoren.

*** Der abrufbare Fördersatz ist auf eine Obergrenze von 70 % der förderfähigen Ausgaben limitiert. Die förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung betragen maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Hier finden Sie unsere förderfähigen Solarthermie-Kollektoren.

Bitte beachten Sie, dass der Förderentscheid ausschließlich durch die KfW bzw. das BAFA erteilt wird und an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist. Die Förderung wird nicht in jedem Falle gewährt! Die Kreditbank für Wiederaufbau bzw. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüfen in jedem Fall die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und stellen danach den Bescheid aus. kamdi24 übernimmt daher keine Haftung für die Förderentscheide. Die genauen Fördervoraussetzungen können Sie auf den Webseiten der KfW und des BAFA nachlesen.

Für alle Produkte und Produktgruppen bei kamdi24, zu denen Angaben bezüglich der BEG EM Förderfähigkeiten gemacht werden, gilt nicht ausschließlich, dass eine Förderung gewährleistet wird. Auch diese Zusammenfassung besitzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich bei der KfW sowie beim BAFA direkt über die bei Ihnen mögliche Förderung und die notwendigen Schritte.