BAFA-Richtlinien

Die BAFA-Förderung, d. h. die Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt, wurde bereits zum 01.01.2021 mit dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) neu aufgesetzt und weiter vereinfacht. Die abrufbaren Fördersummen ergeben sich nicht mehr aus einzelnen Zuschüssen für bestimmte Produkte, stattdessen erfolgt eine prozentuale Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Der Förderantrag wird online über ein elektronisches Antragsformular beim BAFA eingereicht. In diesem gibt der Antragsteller eine vorher veranschlagte Summe aller förderfähigen Kosten seines Vorhabens an, auf welche dann seitens des BAFA eine bestimmte Förderung gewährt wird. Zum 01.01.2023 wurde die BEG EM, also die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, erneut angepasst. Die folgende Grafik gibt Ihnen eine Übersicht über die maximalen Fördersätze:

Die Antragstellung muss zwingend vor der Umsetzung des Vorhabens – also vor dem Abschluss eines Vertrages mit Lieferanten oder Dienstleistern – erfolgen. Planungsleistungen dürfen bereits vor dem Einreichen des Antrages erbracht werden.

Zu den förderfähigen Kosten, die Sie beim BAFA geltend machen können, zählen beispielsweise:

  • Anschaffungskosten der geförderten Anlage
  • Kosten für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage
  • Kosten für die Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung des Einbaus der geförderten Anlage
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen im Zuge der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung (Deinstallation und Entsorgung der Altanlage, Optimierung des Heizungsverteilsystems, Wanddurchbrüche, Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen, Schornsteinsanierung, Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern)
  • Kosten für die Errichtung eines Staubabscheiders oder einer Einrichtung zur Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen
  • Mit der BEG EM ist es nun auch möglich, Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung der Heizungssteuerung fördern zu lassen – mehr Infos dazu finden Sie in unserem BAFA-Ratgeber

In unserem BAFA-Ratgeber haben wir Ihnen wichtige Informationen zur BAFA-Förderung, dem Antragsverfahren und den Fördervoraussetzungen zusammengestellt. Die vollständigen, ab dem 01.01.2023 gültigen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), welche die Grundlage des BAFA-Förderverfahrens bilden, können Sie hier downloaden.

Bitte beachten Sie, dass der Förderentscheid ausschließlich durch das BAFA erteilt wird und an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist. Die Förderung wird nicht in jedem Falle gewährt! Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüft in jedem Fall die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und stellt danach den Bescheid aus. kamdi24 übernimmt daher keine Haftung für die Entscheidung des BAFA. Die genauen Fördervoraussetzungen können Sie auf der Webseite des BAFA nachlesen.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter www.bafa.de. Gern stehen auch wir für Ihre Fragen zur Verfügung.